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  3. Langerringen: Rat lehnt Wohnanlage vor der Kapelle ab

Langerringen
29.01.2018

Rat lehnt Wohnanlage vor der Kapelle ab

Eine zu starke Beeinträchtigung dieses Ortsbildes sah der Gemeinderat durch den Bau einer Wohnanlage, deren Stellplätze an die Leonhardskapelle angrenzen sollten.
Foto: Hieronymus Schneider

 Warum das Langerringer Gremium einstimmig dagegen war und sich die Anwohner darüber freuen.

Der Antrag eines Bauunternehmers, auf dem Grundstück zwischen der Raiffeisenbank und der Leonhardskapelle ein Mehrfamilienhaus mit 13 Wohnungen, Tiefgarage und Außenstellplätzen zu bauen, ist vom Gemeinderat einstimmig abgelehnt worden. Einige Tage vor der Gemeinderatssitzung hatten 29 Anwohner auf einer Petitionsliste an den Bürgermeister und den Gemeinderat appelliert, das Dorfbild durch dieses Bauvorhaben nicht zu beeinträchtigen (wir berichteten). Bürgermeister Konrad Dobler wies auf den einschlägigen Paragraf 34 des Baugesetzbuches hin, wonach sich der Bau grundsätzlich in das Ortsbild einfügen müsse. Dazu seien noch die Gestaltung der Stellplätze entlang der Hauptstraße, die Anlage der Tiefgaragenzufahrt, die Anzahl der Wohnungen sowie der Erhalt des Kastanienbaumes und der Grunderwerb von der Gemeinde zu klären. Deshalb wurde dem vorliegenden Antrag das gemeindliche Einvernehmen einstimmig verweigert. Die Interessengemeinschaft der Anwohner reagierte erleichtert auf diese Entscheidung, weil dieses Bauvorhaben zumindest in dieser Größe nun nicht verwirklicht werden kann.

Breitbandausbau Die Gemeinde strebt einen weiteren umfassenden Ausbau der Breitband-/Glasfaserinfrastruktur für ein schnelles Internet an und möchte das Förderprogramm der Bayerischen Staatsregierung in Anspruch nehmen. Nach Vorstellung der Fördergrundlagen und der Marktanalyse durch Winfried Kopperschmidt vom Büro IK-T Manstorfer und Hecht beschloss der Gemeinderat, die Erschließung von bisher unterversorgten Gebieten, wie dem südlichen Ortsrand von Langerringen, Westerringen, Falkenberg, Schwabaich oder den Einödhöfen, auszuschreiben und dabei das Höfebonusprogramm in Anspruch zu nehmen. Die Wirtschaftlichkeitslücke wird auf etwa 1,2 Millionen Euro geschätzt. Bei einem Fördersatz von 70 Prozent und dem Höfebonus von 80 Prozent verbleibt ein voraussichtlicher Eigenanteil von etwa 314000 Euro.

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