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26. November 2007 20:55 Uhr

"Rauchende Jugendliche stehen buchstäblich auf der Straße"

Königsbrunn/Landkreis (sari) - Geht es nach den Gesetzgebern, sollen ab 1. Januar 2008 öffentliche Einrichtungen in ganz Bayern rauchfrei sein. Laut des "Gesetzes zum Schutz der Gesundheit" darf ab diesem Zeitpunkt auch in allen Einrichtungen des Kreisjugendrings (KJR) Augsburg-Land nicht mehr geraucht werden. Aus diesem Grund trafen sich Vertreter des KJR im Königsbrunner Jugendzentrum, um ihre Position zum Rauchverbot darzulegen.

"Grundsätzlich begrüßen wir die Initiative zum verbesserten Schutz von Nichtrauchern", sind sich die Pädagogen einig. "Nicht mehr rauchen zu dürfen, wird bald zum Alltag werden, daher werden die Jugendlichen nicht wegbleiben", meint Ralf Eberle, Jugendpfleger und Leiter des Jugendzentrums Bobingen. Präventivangebote zum Thema ¿Nichtrauchen' gehören schon jetzt zum Alltagshandeln der pädagogischen Fachkräfte.

Allerdings liegt im aktuellen Gesetzesentwurf eine Sonderregelung vor, die bei den Mitarbeitern des Kreisjugendrings auf Unverständnis stößt: Während in Behörden und anderen öffentlichen Gebäuden das Rauchen nur in Innenräumen untersagt ist, gilt das Verbot in Einrichtungen für Kinder und Jugendliche auf dem gesamten Gelände.

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"Verbot ist an sich wünschenswert"

"Es ist ein grundlegendes Problem, dass das Freigelände auch in das Gesetz einbezogen wird", findet Pit Granz, Leiter des "YouZ" in Königsbrunn. "Dadurch stehen die Jugendlichen buchstäblich auf der Straße" - eine Tatsache, der die Pädagogen durch ihre Arbeit eigentlich entgegenwirken wollen. Daniel Huck, pädagogischer Leiter für KJR-Trägerschaften und gleichzeitig zuständig für das Schwabmünchner Jugendkulturzentrum, sieht einen weiteren Kritikpunkt: "Die Belästigung der Nachbarn kann zu einem ernstlichen Problem werden."

Um das an sich positive Gesetz auch für Einrichtungen der Jugendkultur leichter umsetzbar zu machen, halten es die Mitarbeiter des KJR für weitaus sinnvoller, im Freien Zonen auszuweisen, in denen offiziell geraucht werden darf.

Setzt sich der Gesetzesentwurf in seiner jetzigen Form durch, stehen solche Überlegungen jedoch nicht mehr zur Diskussion. "Das Rauchverbot ist an sich ohne Zweifel wünschenswert. Daher werden wir uns bemühen, die Einhaltung bestmöglich zu kontrollieren", lautet das Fazit der KJR-Mitarbeiter. »Weiterer Bericht zum KJR Seite 2

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