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  3. Oberottmarshausen: Renk: Wohin mit den Ausgleichsflächen?

Oberottmarshausen
26.09.2018

Renk: Wohin mit den Ausgleichsflächen?

Die Firma Renk baut ein Waren- und Prüfzentrum in Oberottmarshausen direkt neben der B17. Mit diesem Projekt beschäftigte sich nun erneut der Gemeinderat.
Foto: Michael Lindner

Renk baut nahe der B17 ein Waren- und Prüfzentrum. Die benötigten Ausgleichsflächen sorgen für Diskussionen. Was passiert mit dem Raiffeisenbank-Gebäude?

Die Ansiedlung der Firma Renk in Oberottmarshausen ist beschlossene Sache. Seit einigen Wochen wird auf einem rund sieben Hektar großen Areal in Oberottmarshausen zwischen der neuen und der alten B17 gebaut. Der Fortschritt der Arbeiten ist für Pendler jeden Tag zu sehen. Mitte 2019 soll der Betrieb im neuen Waren- und Prüfzentrum anlaufen. Das Unternehmen investiert einen zweistelligen Millionenbetrag, bis zu 30 Arbeitsplätze sollen von Augsburg auf Oberottmarshausen übergehen. Am Montagabend beschloss der Gemeinderat mit großer Mehrheit den Bebauungsplan Nummer 23 „Renk AG“. Bei der Abwägung öffentlicher Belange gab es allerdings bei einem Punkt längere Diskussionen.

Eine Alternative für die Ausgleichsflächen

Der Bauernverband regte in seiner Stellungnahme an, die Ausgleichsflächen – die im Fall von Renk eine Größenordnung von knapp 2,7 Hektar einnehmen – anderweitig zu gestalten. Bisher war geplant, auf dem größeren der beiden Areale, einem fast 2,5 Hektar großen Gebiet, bis zu 25 Meter hohe Bäume im zentralen Bereich einzusetzen. Beide Flächen sind im Besitz der Gemeinde Oberottmarshausen. Ausgleichsflächen sollen den Verlust von Artenvielfalt und Lebensräumen kompensieren, der durch jede Baumaßnahme entsteht. Doch was logisch klingt, sehen manche Landwirte als doppelte Bestrafung: Es gehe nicht nur (landwirtschaftliche) Fläche für den Bau an sich verloren, sondern auch für den dafür benötigten Ausgleich, so der Vorwurf der Kritiker. Der Bauernverband schlug deshalb vor, sogenannte produktionsintegrierte Kompensationsmaßnahmen durchzuführen. Darunter sind Kompensationsmaßnahmen auf Flächen zu verstehen, die nicht der landwirtschaftlichen Nutzung entzogen werden, sondern auf den Produktionsflächen gleichzeitig Leistungen für den Ressourcenschutz erbringen.

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