Richter bremsen Warenhaus-Pläne
Verwaltungsgerichtshof lässt Berufung gegen Urteil der Augsburger Richter nicht zu. Handelskonzern Globus plant jetzt kleiner
Die Baugenehmigung des Landratsamtes für eine größere Dimension hatte die 5. Kammer des Verwaltungsgerichts Augsburg im September 2013 aufgehoben (wir berichteten). Der Eigentümer des Gebäudes des nahen Lidl-Marktes an der Guldenstraße hatte dagegen geklagt und Recht bekommen. Die 5. Kammer ließ keine Berufung zu. Dagegen klagte die Globus-Holding, die jedoch vor Kurzem vom 15. Senat des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (VGH) eine Abfuhr kassierte.
Globus verfolgt über sieben Jahren das Ziel, auf dem Hochtief-Areal, dessen Hallen seit Jahren ein Altpapier-Unternehmen nutzt, ein großflächiges Selbstbedienungs-Warenhaus zu errichten. Im ersten Antrag im Oktober 2008 hatte Globus noch 10 500 m² Verkaufsfläche und 1500 m² Shopzone geplant. Im November 2010 waren dann noch 7900 m² Verkaufsfläche geplant, plus 1500 m² Shopzone. Darauf bezogen sich auch Vorbescheid und Baugenehmigung des Landratsamtes. Anfang 2013, als diese Dimension schon vor Gericht verhandelt wurde, ging Globus nochmals deutlich unter diese Größenordnung.
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