Rücksicht nehmen ist das oberste Gebot
Ob beim Abbiegen, an Querungshilfen oder auf dem Geh- und Radweg: Eile ist immer ein schlechter Ratgeber
Das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme ist in Paragraf 1 der Straßenverkehrsordnung so definiert: Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksichtnahme. Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird. Mit Polizeihauptkommissar Albert Rohrer von der Polizeiinspektion in Bobingen haben wir einige Verkehrssituationen unter die Lupe genommen, wo dieses Gebot eine Rolle spielt.
Abbiegen
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen. Wenn Sie bereits PLUS+ Abonnent sind, .
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen.
Die Diskussion ist geschlossen.