Amtsgericht: Der Bund durchschaut die Täuschung. Der Angeklagte schämt sich vor Gericht und sagt, er könne sich nicht mehr erinnern

Man sieht sie nicht, aber der Mensch fühlt sie: die Seele. Vor allem auch dann, wenn sie mit dem Individuum Achterbahn fährt. Noch immer leidet der Mann trotz stationärer und ambulanter Behandlung unter Depressionen, die seinen versuchten Betrug in einem milderen Licht erscheinen ließen.
Warum er seinen Dienstherren mit einer falschen Umzugsabrechung – hier die geltend gemachten Maklergebühren – hinters Licht führen wollte, konnte der Soldat trotz Reue nicht erklären. Doch die Täuschung wurde durchschaut, worauf die Auszahlung der beantragten 2380 Euro ausblieb. Gegen eine Geldauflage von 1000 Euro stellte die Strafrichterin am Amtsgericht Schwabmünchen, Susanne Hillebrand, das Verfahren ein.
Noch nie war der Angeklagte – gegen den Strafbefehl hatte er Einspruch eingelegt – mit dem Gesetz in Konflikt geraten. Nun aber mit einer Anklage wegen versuchten Betrugs. „In Ihrem Antrag gaben Sie bewusst wahrheitswidrig an, Sie hätten für die Vermittlung dieses Einfamilienhauses einem zugelassenen Makler einen Betrag von 2380 Euro bezahlt“, hielt die Vertreterin der Staatsanwaltschaft den um Fassung ringenden Soldaten vor. „Ja, ich habe das getan. Aber ich kann mich nicht mehr erinnern. Ich schäme mich zutiefst, hier zu sitzen“, versicherte der 46-Jährige.
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