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Kreis Augsburg
29.03.2014

Töchter misshandelt: Gewalttätiger Vater muss nicht ins Gefängnis

Polizei Gericht Gewalt in der Familie häusliche Gewalt  Gewalt gegen Frauen und Kinder

Er hat seine Töchter misshandelt. Doch der 53-Jähriger kommt mit einer Bewährungsstrafe davon. Die Richterin mahnt: Ein anderer Kulturkreis rechtfertigt Übergriffe nicht.

Wer schaut schon hinter die Fassaden, weiß, welche familiären Dramen sich hinter verschlossenen Türen abspielen? Mit brutaler Gewalt ging in einem Haus in Untermeitingen ein Vater gegen seine beiden minderjährigen Töchter vor. Längst verheilt sind zwar die Würgemale, die Spuren von Schlägen und Tritten, doch noch heute trägt die Seele die Wunden von einst. Wenn auch mit erheblichen Bedenken und das auch nur, weil der Angeklagte im letzten Moment die Reißleine zog, fiel das Urteil Milde aus. Auf Bewährung ausgesetzt ist die Strafe von einem Jahr und sechs Monaten wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung und vorsätzlicher Körperverletzung in zwei Fällen verurteilte Strafrichterin Sandra Mayer den aus einem anderen Kulturkreis stammenden Mann.

Lange hatte eine der Töchter (heute 20) gewartet, bis sie den Schritt wagte, um juristisch gegen ihren Vater vorzugehen. Erst musste sie von zuhause nach Berlin wegziehen, vor allem aber keine Angst mehr vor den Gewaltausbrüchen des kräftigen Mannes haben. „Bis dahin hat sie immer versucht, nach außen hin all die Schläge und Tritte vor ihren Klassenkameraden zu verheimlichen“, sagte eine aus Berlin angereiste Polizistin, die die Mädchen vernommen hatte. Zugleich verwies sie auf gleichlautende Vorwürfe der drei Jahre älteren Schwester sowie der mittlerweile geschiedenen Ehefrau. Wegen der Ängste der jungen Frauen vor dem Vater mussten sie in ein Zeugenschutzprogramm aufgenommen werden.

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