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Justiz
07.06.2017

Trinkgeldkasse leer gelöffelt

Eine junge Frau beklaute mehrfach ihren ehemaligen Arbeitgeber. Erst zwei Kameras überführen die 20-Jährige.
Foto: Alexander Kaya (Symbol)

Eine junge Frau beklaute mehrfach ihren ehemaligen Arbeitgeber. Erst zwei Kameras überführen die 20-Jährige.

Finanziell sah es bei der jungen Frau nicht gut aus, dann ging auch noch ihr Auto kaputt. Was nun? Die 20-Jährige sah einen Ausweg, der allerdings wenig legal war. Sie erinnerte sich an die Trinkgeldkasse ihres früheren Arbeitgebers, bei dem sie als Reinigungskraft gearbeitet hatte. Außerdem wusste sie, dass ihre Mutter dort noch putzt und deshalb einen Schlüssel für die Büroräume hat. „Das kam mir dann sehr gelegen“, räumte die 20-Jährige unumwunden vor dem Augsburger Jugendgericht ein. Dank des passenden Schlüssels, den die Angeklagte ihrer Mutter weggenommen hatte, war es für sie kein Problem gewesen, in die Büroräume einzudringen. Außerdem wusste die Frau ja, dass sich in einem unversperrten Schrank im Büro dieses Pflegedienstes die Trinkgeldkasse für die Mitarbeiter befindet.

Mit einem Suppenlöffel 255 Euro gestohlen

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