Überraschungsgäste schließen sich im Klo ein
Unerwartete Besucher machen in einer Wohnung viel Ärger. Dafür lässt sie das Amtsgericht nun zahlen
Längst zu Ende war die jüngste Party. Selbst der Gastgeber lag schon im Bett. Und als es gegen vier Uhr morgens an seiner Wohnungstüre klingelte, ging er von einem guten Bekannten aus, dem er letztlich Einlass gewährte. Doch dieser Mann hatte zwei total besoffene Begleiter in seinem Schlepptau, die kurzerhand in diesem Mehrfamilienhaus in Bobingen für Lärm, Ärger und Verdruss sorgten.
Nicht nur, dass sie auf dem Nachbarbalkon Asche und Zigarettenkippen entsorgten, vielmehr noch gingen die beiden Trunkenbolde auch noch zusammen zur Toilette und schlossen sich dort ein. „Dass zwei Männer gemeinsam pinkeln gehen und dabei einer auch noch auf seinem Handy lustige Videos guckt, ist sicherlich nicht die Regel. Das ist doch schon eher provokativ und frech“, gab sich Richterin Rita Greser überzeugt. Mit je einem „finanziellen Denkzettel“, wie sie es nannte, quittierte sie das Verhalten insgesamt. Denn trotz mehrmaliger Aufforderung hatten die unerwünschten Gäste erst nach einer Dreiviertelstunde das Feld geräumt.
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