Urteil in kuriosem Namensstreit: Tejay muss Tejay bleiben
Ein Bub aus dem Kreis Augsburg muss seinen Vornamen behalten – so hat das Verwaltungsgericht entschieden. Warum Kinder „Dschihad“, aber nicht „TJ“ heißen dürfen.
Es ist eine der wichtigsten Entscheidungen fürs Leben. Etwas, das jeden Menschen täglich begleitet: der Vorname. Selbst ausgesucht hat sich seinen Vornamen fast niemand, die Eltern nehmen einem diese Entscheidung ab. Wer „Maximilian“, „Alexander“ oder „Lukas“ heißt, sticht aus der Menge nicht heraus – denn so lauteten 2017 laut der Gesellschaft für deutsche Sprache die drei beliebtesten männlichen Vornamen in Bayern. Eine Frau aus dem Landkreis Augsburg klagte für eine Namensänderung ihres eineinhalbjährigen Sohnes. Doch die Erste Kammer des Verwaltungsgerichts Augsburgs unter Vorsitz von Richter Dr. Nikolaus Müller wies die Klage am Dienstag ab.
Zum Hintergrund: Aus „Tejay Romeo Myron Jamal Kaiser“* sollte „TJ Romeo Kaiser“ werden – diesen Änderungsantrag stellte die Mutter im November 2017. Das Landratsamt stimmte zwar der Streichung zweier Vornamen zu, der Umbenennung in TJ allerdings nicht. Die Mutter sagte vor Gericht, dass der Vorname Tejay diskriminierend sei, da viele Menschen in Deutschland den Namen nicht richtig aussprechen könnten. Das habe sie in diesem Ausmaß nicht erwartet. Da helfe es auch nichts, dass ein bekannter amerikanischer Radrennfahrer ebenfalls Tejay heißt. Außerdem wollte sie ihren Sohn schon bei der Geburt „TJ-Romeo“ nennen, doch der zuständige Standesbeamte habe ihr das nicht erlaubt.
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen. Wenn Sie bereits PLUS+ Abonnent sind, .
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen.
Die Diskussion ist geschlossen.