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  3. Augsburg: Volksverhetzung: Gericht verurteilt Kommentar-Schreiber

Augsburg
07.02.2017

Volksverhetzung: Gericht verurteilt Kommentar-Schreiber

Ein 62-Jähriger hatte auf dem Online-Auftritt der Augsburger Allgemeinen gegen Flüchtlinge gehetzt.
Foto: Bernhard Weizenegger

Weil er im Internet gegen Flüchtlinge hetzte, hat das Augsburger Amtsgericht einen 62-Jährigen aus dem Landkreis Augsburg verurteilt. Er hatte mit extremen Worten kommentiert.

Solche Asylbewerber gehörten „in die Gaskammer“ – so kommentierte ein 62-jähriger Mann aus dem südlichen Landkreis Augsburg im Internet einen Artikel über einen Streit unter Flüchtlingen in einem Asylbewerberheim. Der Beitrag war für etwa 90 Minuten im Online-Auftritt der Augsburger Allgemeinen zu sehen, bevor die Redaktion den Hass-Kommentar sah und sofort löschte. Der 62-Jährige stand am Dienstag vor dem Augsburger Amtsgericht, er war wegen Volksverhetzung angeklagt.

Der Angeklagte ist Diplom-Betriebswirt, pflegt ein schwerbehindertes Familienmitglied und ist von Berufswegen sozial engagiert. Mehr als unsozial war dagegen sein Kommentar im Juli des vergangenen Jahres, als er gegen Asylbewerber gehetzt hat.

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Die Diskussion ist geschlossen.

07.02.2017

Aaron Egger! Meinungsfreiheit bedeutet unter anderem nicht, dass man gegen Bevölkerungsgruppen hetzen darf!

"Er schrieb in einem Leser-Kommentar, dass Flüchtlinge "in die Gaskammer" gehörten...."

Sind Sie der Meinung, dass solche Bemerkungen zur Meinungsfreiheit gehören?

Sie ziehen einen Vergleich mit dem Buch 1984 her, ohne wahrscheinlich das Buch auch nur mal in der Hand gehabt zu haben! Anders kann man sich diesen dummen Vergleich gar nicht erklären.

08.02.2017

Sehr geehrte Fau Sabrina M.,

zu Thema Meinungsfreiheit habe ich meinen Standpunkt bereits an Herr Thomas M. kundgetan und kann dort nachgelesen werden.

Haben Sie das Buch 1984 gelesen? Falls ja, haben Sie es vielleicht nicht verstanden?

1 .Zumindest der Überwachungsstaat ist heutzutage in vielen alltäglichen Bereichen bereits angelangt: Automobilbewegung, Telefondatenspeicherung, Handyortung, Kreditkartenbewegungen, Internetprotokolle, etc.

2. Durch die zunehmende Medienkonzentration in Deutschland (Bertelsmann, Funk Mediengruppe, Axel Springer, staatlicher Rundfunk) lassen sich die Massen leichter lenken. Die Absicht einer umfassenden Zensur von Sozialnetzwerken (auch mit Hilfe von Algorthimen) zielt letztendlich doch nur darauf ab, daß die Inhalte dem Mainstream entsprechen - führt das alles langfristig nicht zu einer Art Meinungsdiktatur?

Der Brückenschlag zu dem Buch 1984 ist für mich daher nicht abwegig.

Was ich bei Ihnen leider vermisse, ist der mangelnde Respekt, was sowohl Ihre ironische Schlußfolgerung ("in der Hand gehabt") als auch Ihre Behauptung ("dummer Vergleich") belegt.

08.02.2017

Lieber Herr Prucha,

ja - um Ihre Frage zu beantworten - ich habe das Buch gelesen.

Sie fehlinterpretieren das Buch und die Botschaft des Buches - ob absichtlich oder unabsichtlich lasse ich mal dahingestellt.

Zu schreiben, dass Menschen in die Gaskammer gehörten, entspricht nicht der Meinungsfreiheit.

Volksverhetzung, Beleidigung, ect. hat nichts mit Meinungsfreiheit zu tun, das können Sie drehen und wenden, wie Sie gerne möchten.

Dass Menschen vorgeschrieben wird, dass sie eben nicht volksverhetzendes schreiben dürfen, halten Sie für "Meinungsdiktatur". Das sagt einiges über Ihr Denken aus.

Ich habe Ihnen aber hier noch gerne ein aktuelles Beispiel, dass in seiner Unglaublichkeit tatsächlich furchtbare Ähnlichkeiten zu Orson Welles 1984 aufweist. Das hat mit dem Thema hier nichts zu tun, deshalb will ich es auch bei der Verlinkung belassen.

http://www.zeit.de/politik/ausland/2017-02/einreisebestimmungen-usa-passwoerter-soziale-netzwerke-heimatschutz

09.02.2017

Hallo Frau Sabrina M.,

vielen Dank für Ihre Antwort.

1. Ich drehe und wende nicht wie ich will, sondern lege nur die Tatsache dar, daß es in Deutschland keine Meinungsfreiheit gibt. Warum, das habe ich ausführlich an mein Schreiben an Herrn Thomas M. erläutert. Nochmals: die Meinungsfreiheit wird in Deutschland durch das GG 5 (2) eingeschränkt, damit eben solche Äußerungen wie "in die Gaskammer" nicht getätigt werden dürfen - das ist ein rein wertfreie Feststellung.

2. Ich interpretiere nicht das Buch, sondern weise Parallelen zu der Gegenwart aut und habe aktuelle Beispiele für Überwachungsstatt und Meinungsdiktatur gebracht, losgelöst von diesem "Fall". Wo bitte habe ich geschrieben, daß das Vebot von Volksverhetzung eine Meinungsdiktatur ist?

3. Schlußfolgerung: sie drehen und wenden meine Aussagen wie es Ihnen angenehm ist und meinen dann auch noch zu wissen wie ich denke.

Respekt! So zügig kann sich nicht mal ein Psychologe in einen Menschen versetzen. Die Sachlichkeit bleibt bei Ihnen dabei leider auf der Strecke, weil Sie nur das lesen was sie wollen, ohne den Rest zu verstehen.

Sorry, aber das ist leider so.

07.02.2017

So sieht Meinungsfreiheit in Deutschland aus.. Du darfst frei deine Meinung äußern..

Kostet dich aber ein paar Jahre Knast oder einen Haufen Geld.

Irgendwie erinnert mich das Ganze an 1984.

Überwachung & Meinungsdikatur sind bei uns auch schon zum alltäglichen Begleiter geworden.

07.02.2017

Sie dürfen mir gerne erklären, was die Aussage jemand gehöre "in die Gaskammer" mit Meinungsfreiheit zu tun hat. Falls eine solche Aussage in ihren Augen ungestraft in Ordnung geht, würde ich mir Gedanken machen.

Wieso verstehen das so viele nicht? Sie haben natürlich Meinungsfreiheit in Deutschland und müssen keinerlei Bestrafung fürchten. Es gibt jedoch Grenzen, an denen ihre Meinungsfreiheit endet. Volksverhetzung ist eine davon. Und das ist wichtig und gut so.

Viele werfen mit dem Begriff Meinungsfreiheit um sich und haben keine Ahnung, was das eigentlich bedeutet. Aber hauptsache man nutzt es als Stimmungsmacher um gegen Staat, Medien, "die da oben" oder sonstwen zu hetzen.

08.02.2017

Herr Aron Egger stimmt nicht dem Inhalt der Äußerung des Angeklagten zu, sondern schreibt, daß in Deutschland kein freie Meinungsäußerung besteht.

Erklärung Meinungsfreiheit: "Bei Meinungsfreiheit besteht das subjektive Recht auf freie Äußerung seiner Meinung, egal ob Sie anderen gefällt oder nicht."

Insofern hat der Angeklagte mit seiner Aussage sein Recht auf Meinungsfreiheit in Anspruch genommen.

Ja, das ist wirkliche Meinungsfreiheit! Somit hat Herr Egger mit seiner Kritik recht.

Nun schreiben Sie von Grenzen dieser Meinungsfreiheit - Ein Widerspruch in sich, denn eine Freiheit mit Grenzen ist ist keine Freiheit mehr!

Somit haben wir auch in Deutschland keine Meinungsfreiheit, da diese durch das GG Artikel 5 (2) eingeschränkt werden kann bzw. wird.

Aber das ist leider manchmal notwendig (in diesem Punkt gebe ich Ihnen recht). Das Problem sehe ich nur in der Festlegung der Kriterien zur Einschränkung der Meinungsfreiheit und die Bewertung, ob diese auch zutreffen. Dabei müssen schließlich wiederum Meinungen gebildet werden und diese Meinungen können unterschiedlich sein.

Der Rest Ihres Kommentares, durchsetzt mit Begriffen wie "keine Ahnung" , "Stimmungsmacher", "hetzen", ist einfach nur populistisch, eigentlich genau das, was Sie anderen damit vorwerfen.

07.02.2017

Herr Egger, auch Meinungsfreiheit hat ihre Grenzen, spätestens nämlich dann, wenn zu Straftaten aufgerufen wird. Weiter endet sie auch dann, wenn Volksverhetzung getrieben wird. Ich werde mir auch weiter erlauben, eine Strafanzeige zu stellen, wenn ich den Eindruck habe, dass die Meinungsfreiheit mißbraucht wird.

08.02.2017

Ach Sie waren das. Hatte schon an Sie gedacht. ^^

Mutig, das hier einzugestehen.

Warum tat das eigentlich der Forumsbetreiber nicht?

Ich meine, das wäre auch ein starkes Statement gewesen, dass man solcherart "Meinungsäußerung" weder auf seiner Seite stehen haben will noch sie als Straftatbestand ignorieren wird.

08.02.2017

Wer jemals einen Bericht über die Gaskammern gesehen hat, sagt sowas nicht mehr. Endlosen Schlangen davor, Frauen mit kleinen Kindern auf dem Arm, sowas darf nicht verharmlost werden. Ca. 1,5 Millionen KInder starben in den KZ´s.

08.02.2017

Sehr geehrter Herr Egger,

echte Größe hätten Sie bewiesen, wenn Sie zuerst den Verfasser kontaktiert und Ihn auf den schändlichen Inhalt des Kommentars hingewiesen hätten. Ein jeder Mensch hat schon mal Sachen von sich gegeben, die er besser nicht gesagt hätte und diese danach auch bereut.

Bei Uneinsichtigkeit wäre schließlich immer noch die Möglichkeit einer Anzeige gewesen.

Aber die Möglichkeit zur Reue haben Sie dem Verfasser nicht gegeben.

Stattdessen wurde ein 62jähriger Mann, welcher ein schwerbehindertes Familienmitglied pflegt, berufstätig und sozial engagiert ist, wegen Volksverhetzung verurteilt, obwohl ein rechtsextremer Hintergrund selbst nach einen Wohnungsdurchsuchung nicht festgestellt werden konnte.

Die Auswahl der Worte ("in die Gaskammer") des Kommentars entsprechen ohne Widerrede formal der Volksverhetzung, die Einstellung des Verfassers laut dem Artikel sicherlich nicht.

Nein, ich vermische nicht Ursache und Wirkung, aber ich habe auch den Weg beschrieben, welchen ich gegangen wäre (und auch schon gegangen bin).

Handeln Sie in Ihrem privaten und beruflichen Umfeld ebenso nach diesem Prinzip oder suchen Sie in diesen Bereichen zuvor das Gespräch? Trifft letzteres zu, dann müßte ich Ihnen leider eine Doppelmoral unterstellen.

08.02.2017

Herr Prucha, ich glaube Sie meinten Herrn Siegfried S., nicht Herrn Egger, oder? ;-)