Offensichtlich hat ein 22-Jähriger Probleme mit dem Alkohol. Und wenn er dann „so richtig in Fahrt ist“, weiß er mit seiner Muskelkraft nicht wohin. Das hat jetzt Konsequenzen.

Diese eindringliche Ermahnung der Richterin kann sich der junge Mann wohl hinter den Spiegel stecken. „Ich will Sie hier nie mehr sehen. Das nächste Mal geht es härter aus“, gab die Strafrichterin am Amtsgericht Schwabmünchen dem 22-Jährigen unmissverständlich zu verstehen. Denn offensichtlich hat der Angeklagte Probleme mit dem Alkohol. Und wenn er dann „so richtig in Fahrt ist“, weiß er mit seiner Muskelkraft nicht wohin.
Wegen vorsätzlicher Körperverletzung in zwei Fällen, sowie wegen Sachbeschädigung wurde er von Susanne Hillebrand nun erstmals nach dem Erwachsenenstrafrecht zu einer Gesamtgeldstrafe von 1350 Euro (90 Tagessätze zu je 15 Euro) verurteilt. 140 Tagessätze hatte der Vertreter der Staatsanwaltschaft beantragt. Bereits sieben, teils einschlägige Vorstrafen als Heranwachsender hatte der Vater von Zwillingen mitgebracht.
Möglicherweise feierte der Mann noch immer seinen 22. Geburtstag. Als er in jener Nacht – gegen 3 Uhr morgens – auf dem Schrannenplatz in Schwabmünchen „ziemlich betrunken“, wie er sagte, zwei Männer grundlos verprügelte und verletzte, wobei er während des handgreiflichen Gerangels auch noch drei vor einem Lokal stehende Blumentöpfe umwarf. Der Schaden wurde mit etwa 100 Euro beziffert.
„Warum ich das alles gemacht habe, weiß ich nicht mehr“, versicherte der von Anfang an geständige Angeklagte, weshalb auf die fünf Zeugen verzichtet werden konnte. So wollte er auf dem Platz einen Gullydeckel rausziehen, wurde dabei aber beobachtet und in seinem Vorhaben maßgeblich gestört. „Da kam eine Gruppe und schrie herum, dass ich das bloß sein lassen soll, weil es gefährlich ist. Und da bin ich halt auf zwei von denen los“, räumte er unumwunden ein. Erst geriet er mit dem einen aufmerksamen Passanten aneinander, der Schürfwunden und eine Beule am Kopf davon trug. Dem Verletzten helfen wollte nun ein weiterer Nachtschwärmer. Doch auch der bekam sein Fett ab. In diesem Fall eine Ohrfeige, die eine Prellung seines Auges zur Folge hatte.
„Das war halt eine richtige Streiterei. Ich habe alles nur so um mich geworfen, weil ich die verjagen wollte. Das hat schon einige Zeit gedauert“, erinnerte sich der 22-Jährige. Nein, die Männer hätte er nicht gekannt. Deshalb hätte er sich ja auch jetzt nicht entschuldigen können. Den angerichteten Schaden habe er auch noch nicht bezahlt. Außerdem sei er derzeit arbeitslos.
Gewiss, so die Richterin, sei der Angeklagte geständig, auch wirke sein Bedauern aufrichtig. Das alles sei zwar im Zustand alkoholbedingter Enthemmung passiert, aber: „Damit kann nicht alles gerechtfertigt werden. Sie sollten sich überlegen, ob Sie hier ein Problem haben. Wenn ja, müssen Sie unbedingt etwas dagegen tun. Sie sind ja noch jung“, führte ihm Susanne Hillebrand vor Augen.
Bewusst hätte sie die Geldstrafe im Bereich von 90 Tagessätzen angesetzt, um ihm „keine Steine in den Weg“ zu legen. Denn diese Strafe sei dann nicht in einem Führungszeugnis vertreten. „Ein privater Arbeitgeber erfährt nichts davon“, so die Richterin.
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