Die Bedenken ernst nehmen
Hansjörg Durz setzt sich für einfachere Lösungen ein
Das erweiterte Führungszeugnis für Ehrenamtliche sorgt seit Monaten für große Unruhe. Vereine und Landratsämter bemühen sich seit Inkrafttreten des Gesetzes um eine sachgerechte Umsetzung. Bereits im Dezember 2013 hatte sich der Bundestagsabgeordnete Hansjörg Durz in dieser Angelegenheit mit einem Schreiben an Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) gewandt. Darin bittet Durz unter anderem um Prüfung, ob zur unbürokratischen Umsetzung vonseiten des Bundes eine Direktabfragemöglichkeit beim Bundeszentralregister (BZR) eingerichtet werden könnte, „um beiden berechtigten Anliegen, dem Jugendschutz auf der einen Seite und den Interessen der ehrenamtlich Tätigen auf der anderen Seite, gerecht werden zu können“, wie der Abgeordnete schreibt.
Im Januar 2014 erhielt Durz Antwort aus dem Justizministerium. Tenor: Eine Direktabfragemöglichkeit beim Bundeszentralregister ist aufgrund der besonderen Sensibilität der dortigen Registrierdaten datenschutzrechtlich problematisch. Eine Begründung, die für Durz aber kein Hindernis darstellt: „Probleme des Datenschutzes stellen sich für mich vielmehr eher beim erweiterten Führungszeugnis. Die Bundesregierung hat in ihrer Digitalen Agenda vor wenigen Monaten formuliert, den Bürger durch sichere digitale Dienstleistungen besser zu bedienen. Eine Reduzierung der Auskunft aus dem BZR, auf die entscheidende Frage, ob ein Tätigkeitsausschluss nach § 72a SGB VIII vorliegt - also „ja“ oder „nein“ - ist meiner Ansicht nach datenschutzrechtlich nicht schwer umzusetzen.“ Anfang Februar hat sich nun der Deutsche Bundestag im Rahmen einer öffentlichen Anhörung mit dem Thema befasst und unter anderem Vertreter von Landratsämtern, Bayerischem Jugendring und kommunalen Spitzenverbänden gehört.
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