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  4. Mindestlohn: Sicher ist nur, wer alles weiß und es auch angibt

Mindestlohn
09.10.2015

Sicher ist nur, wer alles weiß und es auch angibt

Die volle Aufmerksamkeit aller Zuhörenden hatte der Referent Jörg Ammon beim Sportgipfel des BLSV-Kreis IV in der Kantine des Landrastamts.
Foto: Reinhold Radloff

Vizepräsident Jörg Ammon klärt Vereinsvorsitzende über die Rechtslage auf und gibt praktische Tipps

 Lange Gesichter zeigten einige der rund 50 Sportvereinsvorsitzenden, die sich am Sportgipfel in der Kantine des Landratsamts beteiligten. Dort ging es auf Einladung des BLSV-Kreis IV-Vorsitzenden Manfred Ortlieb einmal mehr um das Thema Mindestlohn. Und was da der hoch kompetente Referent Jörg Ammon, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, BLSV-Vizepräsident und Vorsitzender eines Großvereins, aus der Praxis berichtete, das erschreckte so manchen heftig.

„Das Mindestlohngesetz hat zwar seine guten Seiten, aber wie es sich für Vereine auswirkt, da kann man nur den Kopf schütteln“, so der Stellvertretende Landrat Heinz Liebert. Und der erste Rat von Ammon ließ gleich alle Zuhörer aufhorchen: „Ich kann ihnen nur raten, zwingend den rechtssicheren Weg zu wählen. Denn die Strafen für den Vorsitzenden, und nur er wird rechtlich belangt, bei Fehlverhalten enden erst bei 500000 Euro. Und der Vollzug ist rigoros.“

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