Von der Trinkstube zur Augsburger Börse
Auf dem Rathausplatz stand früher ein Gebäude - Frauen waren vom Besuch des Handelsplatzes ausgeschlossen. Seit 1963 findet an der Stelle der Christkindlesmarkt statt.
Der Christkindlesmarkt findet seit 1963 auf dem gepflasterten Rathausplatz statt. Dass an dieser Stelle gegenüber dem Rathaus das Börsengebäude stand, ist kaum noch vorstellbar. Doch die Geschichte des Rathausplatzes ist dank Bildern seit über 500 Jahren nachvollziehbar. Ein besonderes Kapitel bildet die Börse. Sie ist auf Stichen, Gemälden, Medaillen und Fotos abgebildet und hinterließ viel Papier wie eine 1911 gedruckte „Augsburger Börsen-Ordnung“. Sie umfasst umfasst 16 Seiten und regelte die Abläufe des Geschäftsverkehrs. Im Börsengebäude fanden damals täglich, mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, von 11.45 Uhr bis 12.15 Uhr, die Börsenversammlungen statt. Das schrieb Paragraf 39 der Börsen-Ordnung vor.
Frauen waren mit Betrügern gleichgesetzt
Im Paragraf 14 heißt es: „Vom Börsenbesuche sind ausgeschlossen Personen weiblichen Geschlechts.“ Frauen waren vor 105 Jahren gleichgesetzt mit an der Börse unerwünschten Bankrotteuren, Betrügern und Zahlungsunfähigen. Das Börsenwesen sollte ausschließlich in Händen „ehrenvoller“ Männer sein. Offenbar kam auch unehrenhaftes Verhalten beim Handel mit Wertpapieren, Wechseln, Coupons und Geldsorten vor, ansonsten wäre das Kapitel „Ehrengericht“ in der Börsen-Ordnung unnötig gewesen.
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