Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Specials Redaktion
  3. Einbruchsradar
  4. Hausratversicherung: Nach einem Einbruch: Was zahlt die Versicherung?

Hausratversicherung
16.06.2016

Nach einem Einbruch: Was zahlt die Versicherung?

Foto: Karl-Josef Hildenbrand/dpa

Elektrogeräte, Teppiche, Geschirr: Mit einer Hausratversicherung ist der komplette Hausrat abgesichert. Was Sie wissen sollten.

Mit einer Hausratversicherung ist der komplette Hausrat von Möbeln über Kleidung bis hin zu Elektrogeräten abgesichert, heißt es in einer Broschüre des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Wenn die Langfinger Bücher, Teppiche, Geschirr oder sogar das Futter für die Haustiere mitgenommen haben, gibt es demnach vom Versicherer Ersatz. Mitversichert sind auch Gegenstände aus Garage oder Keller, zum Beispiel Rasenmäher oder Werkzeug. Aber: Wurde auch das Auto aus der Garage gestohlen, gibt es kein Geld von der Hausratversicherung - hier hilft nur eine Kfz-Kaskoversicherung. Manche Versicherer bieten auch bestimmte Vereinbarungen, zum Beispiel für den Diebstahl von Gartenmöbeln an.

Bei einer Mitschuld des Versicherten wird weniger Geld bezahlt

Der Versicherte erhält den aktuellen Wiederbeschaffungspreis zurück. Der Betrag kann sich deswegen vom Kaufpreis unterscheiden. Um das korrekt nachzuweisen, rät die GDV, die Wohnungseinrichtung zu fotografieren und Kaufbelege aufzuheben. Übernommen werden auch Reparaturkosten für beschädigtes Inventar oder für beim Einbruch beschädigte Türen und Fenster. Darüber hinaus wird eine Wertminderung für beschädigte, aber noch uneingeschränkt nutzbare Gegenstände bezahlt. Aber: Sobald eine Mitschuld des Versicherten vorliegt, er beispielsweise die Terrassentür gekippt hatte und es dann zum Einbruch kam, kann der Versicherer seine Leistungen kürzen. Ist die Schuld des Versicherten sehr groß, kann es auch passieren, dass die Versicherung überhaupt nichts zahlt.

Hausratversicherung: Was ist mit dem heimischen Arbeitszimmer?

Damit der Versicherungsnehmer im Ernstfall keine bösen Überraschungen erlebt, ist es wichtig, die Versicherungssumme richtig festzulegen. Hierfür gibt es ein Pauschalsystem: Laut GDV können beispielsweise für jeden Quadratmeter Wohnfläche 650 Euro angesetzt werden. Für eine Wohnung mit 80 Quadratmetern würde sich demnach eine Versicherungssumme von 52.000 Euro ergeben.

Wertgegenstände können aber nur in begrenztem Umfang versichert werden, dazu gibt es Obergrenzen für Bargeld, Urkunden, Sparbücher, Wertpapiere sowie teuren Schmuck, Briefmarken oder Gold. Gegen Aufpreis ist es aber oft möglich, auch höhere Entschädigungen zu vereinbaren. Ebenfalls wichtig: Das heimische Arbeitszimmer beziehungsweise dessen Ausstattung ist normalerweise nur über eine Hausratversicherung geschützt, wenn das Finanzamt es nicht als Arbeitszimmer anerkennt - dann braucht man nämlich eine separate Versicherung oder eine Ergänzung der Hausratversicherung.

Die Hausratversicherung hat übrigens auch einen Baustein zu sogenannten Außenversicherung: Auf Reisen ist das Gepäck in gewissem Umfang auch mitversichert, beispielsweise beim Diebstahl aus dem Hotelzimmer. AZ

Die Diskussion ist geschlossen.