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FC Augsburg
18.05.2017

Bezahlkarten: Darum wurde das Guthaben der FCA-Fans gesperrt

Das Guthaben der Fans auf der FCA Card wurde nach der Insolvenz des Betreibers eingefroren.
2 Bilder
Das Guthaben der Fans auf der FCA Card wurde nach der Insolvenz des Betreibers eingefroren.
Foto: Anne Wall

Wie geht es beim FCA weiter nach der Insolvenz des Karten-Betreibers Payment Solutions? Arndt Geiwitz, der Insolvenzverwalter von Schlecker und Weltbild, schätzt die Lage ein.

Wie geht es weiter mit dem Bezahlkartensystem beim FC Augsburg nach der Insolvenz des Betreibers Payment Solutions? Nach Informationen unserer Redaktion sind rund 50.000 Karten im Umlauf, das Guthaben darauf soll sich auf rund 500.000 Euro belaufen.

Insolvenzverwalter Sven-Holger Undritz hatte erst für Juli eine endgültige Entscheidung angekündigt. Der FC Augsburg sagte auf Nachfrage, dass noch nicht klar sei, wie und ob es mit dem Bezahlkartensystem in der WWK-Arena weitergehen werde. Für die Karteninhaber bleiben Fragen offen.

Eine Einschätzung zur Situation trifft der renommierte Insolvenzverwalter Arndt Geiwitz. Er betreute als Insolvenzverwalter unter anderem die Verfahren bei der Drogerie-Kette Schlecker und dem Verlagshaus Weltbild.

Herr Geiwitz, nach dem Insolvenzantrag hat die Payment Solutions das Guthaben auf den FCA-Bezahlkarten nicht mehr ausgezahlt. Dabei handelt es sich dabei um das Guthaben der Fans. Ist es rechtens, dass das Geld bislang eingefroren wurde?

Arndt Geiwitz: Das Kartenguthaben ist wie eine Anzahlung zu sehen. Und das ist bei einem Insolvenzfall nicht gesichert, sondern ebenso wie in vielen anderen Bereichen ein Teil der Insolvenzforderungen. Ein Beispiel: Wenn jemand ein Haus baut, die Fenster dafür bei einer Baufirma schon bezahlt hat und diese Fensterbaufirma einen Insolvenzantrag stellt, dann darf der Fensterbauer nicht liefern, es sei denn, das Fenster wird nochmals bezahlt. Bei Payment Solutions muss der Insolvenzverwalter sogar dafür Sorge tragen, dass das Guthaben nicht zur Einlösung kommt. Diese Forderung darf rechtlich nicht erfüllt werden - eigentlich.

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Eigentlich?

Geiwitz: Wenn der Insolvenzverwalter darstellen kann, dass die Bedienung dieser Auszahlung für das Unternehmen überlebenswichtig ist und dass ohne diese Bedienung keine Sanierung gelingt, dann kann er in Ausnahmefällen solche Forderungen doch erfüllen. Hier müssen unter erheblichem Zeitdruck unternehmerische Entscheidungen getroffen werden.

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Der Insolvenzantrag wurde am 3. Mai gestellt. Auch Hertha BSC Berlin greift auf die Dienste von Payment Solutions zurück. Beim Heimspiel gegen Leipzig am 6. Mai konnte die Karte noch eingeschränkt verwendet werden. Wie geht das zusammen?

Geiwitz: Ich vermute, dass man sich deshalb beim ersten Spieltag nach Insolvenzanmeldung dazu durchgerungen hat, die Karten weiter zu bedienen. Aufgrund des medialen Rummels haben die Fans dann aber nicht - wie in der Vergangenheit üblich - neu aufgeladen und konsumiert, sondern mehr oder weniger nur noch konsumiert. Dem muss der Insolvenzverwalter natürlich einen Riegel vorschieben, zumal voraussichtlich keine Mittel zur Befriedigung der Kartenguthaben vorhanden sind. Das ist aber nicht so einfach: Dahinter stehen hohe Ansprüche, auch haftungsrechtlich.

Arndt Geiwitz begleitete als Insolvenzverwalter die Pleiten von Weltbild und des Schlecker-Konzerns.
Foto: Ulrich Wagner

Bei Weltbild ist aber genau das geschehen - nach der Insolvenz des Verlages haben Sie als Insolvenzverwalter erwirkt, dass das Guthaben auf Geschenkkarten weiter gültig war.

Geiwitz: Ja. Wir wollten die Kunden nicht verprellen. Der Schaden durch ausgezahlte Gutscheine wäre im Vergleich zur sicheren Rufschädigung, wenn wir das nicht getan hätten, um ein Vielfaches niedriger gewesen. Ein anderes Beispiel: Wenn ein großer Autofabrikant pleite gehen würde, dann würde ein Insolvenzverwalter vermutlich die Gewährleistungspflichten für defekte Autos weiterhin erfüllen. Die einfache Rechnung, die dahinter steht: Wenn ich die Garantien nicht erfülle, dann ist die Marke beschädigt oder zerstört. Allerdings muss der Verwalter dokumentieren, dass das wichtig ist. Und das kann er auch nicht alleine entscheiden.

Hertha BSC Berlin hat mittlerweile angekündigt, für die Forderungen einzutreten...

Geiwitz: Die Karte hängt zwar formal an einen Betreiber wie die Payment Solutions, aber die Nutzer verbinden das schon mit dem Verein. Da hätte ich als Verein schon ein Interesse daran, eine Lösung zu finden.

Macht es ein Unterschied, ob auf der Bezahlkarte einer oder 500 Euro drauf sind?

Geiwitz: Im Grunde nicht. Denn insolvenzrechtlich ist es die gleiche Forderungsart. Unterschiedliche Regelungen in einem Insolvenzplan gibt es für unterschiedliche Partner. Das wäre der Fall, wenn ein Fußballverein auch Forderungen an die Payment Solutions hätte.

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Die Diskussion ist geschlossen.

20.05.2017

Ich habe sehr viel Sympathie für die Darlegung von Hubert D. Auch ich sehe nicht, wo bei dieser Art Bezahlsystem eine Anzahlung auf was auch immer geleistet würde. Vielmehr wird die Dienstleistung Ich zahle für Dich angeboten und dem Anbieter dafür ein entsprechender Betrag überlassen. Die Dienstleistung lässt sich der Anbieter mittels eines Abschlages entgelten, der durch Kungelei und damit es nicht so auffällt bereits auf die zu erwerbenden Waren aufgeschlagen ist. Es könnte ja auch heißen - Sie zahlen 50 Euro ein - wir zahlen für Sie und deshalb bekommen Sie nur für 45 Euro ware. Aber das käme halt nicht so gut an. Lieber ärgern sich die Leute über zu teures Bier.

Theoretisch kann man ja auch gar nichts von seinr Karte verbrauchen und sich sein Guthaben wieder ausbezahlen lassen - so der Anbieter nicht mit dem Geld durchgebrannt ist. So in etwa stellt es sich ja nun dar. Denn auch diesbezüglich folge ich Herrn D. Wie kann man mit so einer Geschäftsidee eigentlich pleite gehen, wenn man das Geld nicht irgendwie in dunkle Kanäle fließen lässt.

Und warum ist das, genau, unserer heimischen Qualitätspresse keine Recherche wert?

Wer soll denn nun nach dem hehren Insolvenzrecht bedacht werden? Gibt es noch Gläubiger für Personalkosten, für die Plastikarten oder die Lesegeräte? Warum sollen die besser gestellt werden als diejenigen, die genötigt wurden und da kommt der FCA in Verbindung mit der SWA ins Spiel, ihr gutes Geld jemanden anzuvertrauen, damit der für sie Würstel bezahlt. Was man ja schließlich sehr gut auch selbst bewerkstelligen kann, wie sich letztes Wochenende erst wieder gezeigt hat und was bei Länderspielen auch regelmäßig klappen muss.

Solche Konstrukte dürften rechtlich nur zulässig sein, wenn der, der zuverantworten hat, dass man sein Geld irgendeiner Firma überlässt - nämlich der FCA mit seinem Partner den Stadtwerken, für das Geld bürgt.

Alles andere ist schäbig, lädt nachgerade zu Missbrauch ein. Weil sich natürlich bei den vielen Kleinbeträgen niemand wirklich auf die Hinterbeine stellen wird.

Insolvenzverwalter. Die kreisenden Geier, die vom Aas gut leben können.

18.05.2017

Der FCA hat eine Dienstleistung, die eigentlich seine wäre, outgesourced. Nun ist diese Firma aus unerfindlichen Gründen insolvent. Würde mich interessieren, wie man mit einem solchen Geschäftsmodell pleite gehen kann. Da sollten auch unsere Strafverfolgungsbehörden mal einen Blick drauf werfen. Und die Dienstleistung Verpflegung wird bei den Besuchern natürlich mit dem FCA in direkte Verbindung gebracht, mit wem denn sonst? Wieso hat der FCA eigentlich nicht rechtzeitig gewarnt, es ist nicht glaubhaft, dass die Insolvenz ohne jede Vorwarnung zwischen Geschäftspartnern eintritt. Also FCA: Guthaben auszahlen und Insolvenzverfahren ohne Einbeziehung der Karteninhaber (Fans) fortsetzen.

18.05.2017

Jede Bezahlkarte hat ein gewisses Risiko in sich. Auch wenn es oft ziemlich gerung ist - es ist nicht 0.

18.05.2017

wenn die FCA-Führung und SWA Charakter haben Zahlen sie das Guthaben aus! wie heißt es so schön "wer Anschaft der Zahlt auch" Angeschaft haben der FCA und die Stadt! wer etwas Essen oder Trinken wollte wurde zu dieser UNGELIEBTEN KARTE gezwungen

18.05.2017

Ich bin ja auch der Ansicht, dass der FCA und der Caterer die Ausfälle übernehmen sollten, aber mit der "Stadt" hat das nun wirklich gar nichts zu tun.

Außerdem wurde doch niemand gezwungen, dort Geld auszugeben.

18.05.2017

die stadt hat massiv werbung für die carocard mit chip und bezahlfunktion im stadion gemacht!!! ohne karte hat es nichts zum essen und trinken gegeben - soviel zum zwang der karte.

18.05.2017

Was hat die Karocard mit der Stadt zu tun?

18.05.2017

die karocard kommt von swa augsburg (stadtwerke - gas - wasser - strom) und mit chip für bezahlfunktion im stadion!

19.05.2017

Dann lesen sie doch mal, was sie selbst gerade geschrieben haben. Die SWA sind nicht die Stadt Augsburg!

19.05.2017

Die Stadtwerke Augsburg, abgekürzt swa, versorgen rund 350.000 Menschen mit ihren Dienstleistungen. Die swa sind eine 100-prozentige Tochtergesellschaft der Stadt Augsburg.

19.05.2017

Ja, und? Handeln die Stadtwerke (bzw. deren Töchter) deswegen als Vertreter der Stadt Augsburg, wenn sie privatwirtschaftlich tätig werden?

19.05.2017

Das ist in diesem Fal irrelevant. Die "Mütter" oder "Väter" können auf ihre "Töchter" einen gewissen Einfluß nehmen. Sie sind aber nicht dafür verantwortlich

18.05.2017

Entschuldigung, Herr Anwalt, aber das ist so m. E. nicht richtig: Auf was konkret soll denn die Anzahlung geleistet worden sein? Eine Anzahlung leiste ich z. B. auf eine konkret bestimmte Gegenleistung, z. B. auf eine Auto, das ich kaufen will, und zwar genau auf das das Modell xyz. Hier jedoch handelt es sich nur um eine Art "Treuhandvertrag": Ich überlasse einen Betrag diesem Dienstleister, damit er dann, wenn ich eine Bratwurst kaufe, den entsprechenden Betrag - abzüglich einer Provision - an den Würstlstand weiterleitet. Da habe ich doch im Moment des Kartenaufladens nichts angezahlt, ich weiß ja beim Aufladen gar nicht, ob ich das Guthaben später für eine Bratwurst verwende oder für ein Bier oder auch für eine FCA-Mütze. Auf was soll sich also diese - angebliche - Anzahlung bitte beziehen?

Und dieser Gedanke führt gleich zur nächsten - m. E. sehr interessanten - Frage: Wie kann es überhaupt sein, dass der Dienstleister insolvent wird? Der verwahrt irgendeine Summe x , die Summe der aufgeladenen Beträge halt. Und davon reicht er, wenn ich mit meiner Karte eine Ware bezahle, einen (wohl den größeren) Teil des Betrages an den Warenlieferanten (Würstlstand) weiter. Wie kann der Dienstleister da überhaupt insolvent werden? Da stinkts doch gewaltig. Das ist doch ein Fall für die Polizei. Ich möchte nicht wissen (oder eben doch ;-), wie viel Geld hier mittels irgendwelcher "Abdeckrechnungen" in die Schweiz oder sonstwohin "abgesaugt" wurde. Und wenn man den Rachen vollhat, dann lässt man die Firma eben in die Insolvenz gehen...

Wäre auch eine interessante Frage für die AZ, aber das würde ja voraussetzen, dass die ihren A.. mal hochkriegen und mal das tun, was eine gute Zeitung ausmacht, nämlich bei solchen Dingen mal eigene Recherche betreiben....könnte eine super Story werden, aber da müsste man vielleicht mal einigen Leuten auf die Zehen steigen, mit denen man es sich aber halt doch nicht verderben will...

18.05.2017

Er ist kein Anwalt.

Eine Vorauszahlung ist kein Treuhandgeld.

Ein Blick in die Bilanzen der letzten Jahre beantwortet viele der Fragen, die sie von der AZ beantwortet haben wollen.

20.05.2017

Der Blick in die Zeitung ist aber normaler als der Blick in die Bilanzen, meinen Sie nicht auch?

Arroganz hat hier einen Namen.