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Debatte um Doppelbestrafung der Notbremse
17.10.2011

Bundesliga: Schiedsrichter drängen auf Regeländerung

Schiedsrichter Peter Sippel (r) schickt Schalkes Keeper Ralf Fährmann vom Platz.
2 Bilder
Schiedsrichter Peter Sippel (r) schickt Schalkes Keeper Ralf Fährmann vom Platz.
Foto: dpa

Am Wochenende gab es sie mal wieder: Die Doppelbestrafung einer Notbremse. Schalke-Keeper Fährmann war der Leidtragende. Nun fordern die Schiris eine Regeländerung.

Neues Futter in der Diskussion um die Doppelbestrafung von Notbremsen im Strafraum: Schiedsrichter-Leiter Lutz Michael Fröhlich drängt auf ein Ende der Doppelbestrafung mit Roter Karte und Elfmeter für eine Notbremse. "Wir wünschen uns natürlich, dass es in absehbarer Zeit hierzu eine klare Regeländerung gibt, dass die Schiedsrichter nicht mit dieser Diskussion konfrontiert werden", sagte der Abteilungsleiter Schiedsrichter beim Deutschen Fußball-Bund am Montag im ZDF-Morgenmagazin.

Fröhlich: "Gelb ist völlig ausreichend"

Am Samstagnachmittag hatte Referee Peter Sippel den Schalker Torwart Ralf Fährmann bei der Bundesligapartie gegen den 1. FC Kaiserslautern (1:2) nach einem Foul im Strafraum an Dorge Kouemaha vom Platz gestellt. "Wir können unsere Schiedsrichter nicht in die Bredouille bringen, das bestehende Regelwerk insofern zu beugen, dass man sagt: Ich bin gefühlt der Meinung, hier ist eine Rote Karte zu viel", betonte Fröhlich und plädierte für eine Modifizierung. "Hier einen Strafstoß zu geben und allenfalls Gelb zu zeigen, ist völlig ausreichend."

DFB strebt seit Längerem auf Regeländerung

Der DFB strebt seit längerem auf internationaler Ebene eine Änderung der Regel an, die bei einer Notbremse auch Rot für den foulenden Spieler vorsieht. Der Antrag wurde von dem für Regelfragen zuständigen International Football Association Board (IFAB) im vergangenen März an eine "FIFA Task Force Football 2014" verwiesen.

"Das ist Ermessensspielraum"

Fröhlich bewertete die Entscheidung von Schiedsrichter Jochen Drees, der einen Treffer von Hannover 96 beim 1. FC Köln wegen passiven Abseits nicht anerkannt hatte, als "Grenzfall": "Das ist ein Ermessensspielraum." (dpa)

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