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Untreue: Ex-Radprofi Thurau zu 39.900 Euro Geldstrafe verurteilt

Untreue

Ex-Radprofi Thurau zu 39.900 Euro Geldstrafe verurteilt

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    Das Archivfoto vom 16.09.1988 zeigt den Radrennfahrer Dietrich "Didi" Thurau während seines Abschiedsrennens in Frankfurt am Main. Foto: Branaski dpa
    Das Archivfoto vom 16.09.1988 zeigt den Radrennfahrer Dietrich "Didi" Thurau während seines Abschiedsrennens in Frankfurt am Main. Foto: Branaski dpa

    Wegen Untreue wurde der ehemalige Radsportprofi Dietrich "Didi" Thurau zur Zahlung einer Geldstrafe von 39.900 Euro verurteilt.  Ein entsprechender Strafbefehl wurde am Freitag vom Amtsgericht Frankfurt erlassen. Der Sportler und Immobilienkaufmann soll eine Versicherungssumme von 49.000 Euro, die für seinen schwer verunglückten Vater bereitstand, für eigene Zwecke ausgegeben haben.

    Verhandlung: Thurau wegen Schnee nicht im Gericht erschienen

    Thurau konnte nicht zur Gerichtsverhandlung kommen. Er hatte sich am Morgen telefonisch aus seinem Wohnort in der Schweiz beim Gericht gemeldet und angegeben, er sei eingeschneit. Diese Erklärung akzeptierten Gericht und Staatsanwaltschaft jedoch nicht und einigten sich auf den Strafbefehl. "Über das Wetter kann man sich vorher informieren", hieß es.

    Thurau hat Versicherungsgeld für Vater einbehalten

    Der betagte Vater des Radsportlers ist seit einem schweren Unfall querschnittgelähmt und muss in einem Pflegeheim leben. Um die Kosten decken zu können, erhält er von seiner Unfallversicherung 15.000 Euro vierteljährlich, die zunächst auf das Konto des Sohnes "treuhänderisch" überwiesen worden waren. Nachdem das Pflegeheim elf Monate lang kein Geld von Thurau erhalten hatte, nahm sich der Vater einen Anwalt. Dieser erstattete schließlich Strafanzeige gegen den Sohn und machte einen Schadenersatzanspruch gegen ihn geltend.

    Auch der als Zeuge geladene Vater und die Schwester Thuraus blieben am Freitag der Verhandlung unentschuldigt fern, so dass die Richterin und der Staatsanwalt mit zahlreichen Journalisten und Kameraleuten unter sich blieben. Sollte der 57-Jährige mit der Strafe nicht einverstanden sein, müsste er Einspruch einlegen und dann persönlich zu einer weiteren Verhandlung nach Frankfurt kommen. "Didi" Thurau trug 1977 bei der "Tour de France" für 15 Tage das Gelbe Trikot. dpa/AZ

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