Fall Hoeneß: Selbstanzeige reicht der Staatsanwaltschaft nicht
Die Münchner Staatsanwaltschaft hält die Selbstanzeige von Uli Hoeneß nach Medienberichten offenbar nicht für strafmildernd. Der Bayern-Präsident habe nicht aus Reue gehandelt.
Die Staatsanwaltschaft München II soll nach "Focus"-Informationen die Selbstanzeige von Uli Hoeneß nicht für strafmildernd halten - geschweige denn für strafbefreiend. Das berichtet das Magazin unter Berufung auf die Anklageschrift. Weder die Staatsanwaltschaft noch die Anwälte des FC-Bayern-Präsidenten wollten sich am Freitag dazu äußern. "Ich kommentiere den Bericht nicht", sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft.
Selbstanzeige ist laut Staatsanwaltschaft inhaltlich fehlerhaft
Laut "Focus" geht die Anklagebehörde davon aus, dass Hoeneß die Selbstanzeige nicht aus freien Stücken und aus Reue verfasst habe, sondern weil ein Journalist die Steuerhinterziehung schon vorher entdeckt und recherchiert hatte. Die Selbstanzeige sei außerdem nach Ansicht der Staatsanwaltschaft inhaltlich fehlerhaft und weise große Lücken auf.
Hoeneß muss sich vom 10. März an vor dem Landgericht München II wegen Steuerhinterziehung verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, Steuern in Millionenhöhe hinterzogen zu haben. Bei einer solchen Summe droht Hoeneß unter Umständen eine Gefängnisstrafe. Im Jahr 2012 bekräftigte der Bundesgerichtshof: Wer Steuern in Höhe von mehr als einer Million Euro hinterzieht, muss in der Regel ins Gefängnis. Eine Bewährungsstrafe kommt nur bei besonders gewichtigen Milderungsgründen infrage.
Vier Verhandlungstage sind für den Prozess angesetzt, an denen Richter Rupert Heindl dem Fall auf den Grund gehen wird. Hoeneß lässt sich vor Gericht von drei Verteidigern vertreten - darunter ist mit Hanns W. Feigen einer der renommiertesten Wirtschaftsanwälte Deutschlands. Feigen vertrat schon 2008 den ehemaligen Post-Chef Klaus Zumwinkel in dessen Steuer-Affäre. Zumwinkel kam damals noch mit einer Bewährungsstrafe davon. (dpa)
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