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Wintersport
13.03.2014

Machata zieht vor Gericht

Manuel Machata will sich nicht mit seiner Sperre abfinden.
Foto: dpa

Bobpilot klagt gegen seine Sperre wegen der Weitergabe von Kufen

Die sportliche Zukunft von Bobpilot Manuel Machata in Deutschland liegt nun in juristischer Hand. Sein Anwalt Thomas Fleischer hat gestern Einspruch gegen das Urteil des Bob- und Schlittenverbandes für Deutschland (BSD) eingelegt, Machata mit einer einjährigen Wettkampfsperre zu belegen. „Diese Sperre greift ins Grundrecht des Herrn Machata ein. Dafür braucht man eine Rechtsgrundlage“, sagte Fleischer. „Wir können aber keine Rechtsgrundlagen erkennen. Uns wurden sie bisher auch noch nicht genannt.“ Die Begründung soll in Kürze an den BSD-Rechtsausschuss gehen, der im April tagen will.

Der nicht für Olympia qualifizierte Mahata hatte in Sotschi Kufen an den späteren Doppel-Olympiasieger Alexander Subkow aus Russland weitergegeben. Daraufhin sprach der deutsche Verband eine einjährige Wettkampfsperre und eine 5000 Euro-Geldstrafe aus. Zudem wirft der BSD Machata „ein treuwidriges Verhalten gegen die eigene Organisation vor“.

Jurist Fleischer stellte in Bezug auf die Athletenvereinbarung sofort eine Verbindung zum Prozess von Eisschnellläuferin Claudia Pechstein her. „Der verbandsinterne Rechtsweg ist ja vorgeschrieben. Aber am Ende aller Tage – das hat man ja bei der Entscheidung von Claudia Pechstein gesehen – hat das Gericht erklärt, dass der Ausschluss des ordentlichen Rechtsweges ausgeschlossen ist“, betonte Fleischer.

Das Landgericht München hatte Ende Februar die Schadensersatzklage von Pechstein zwar zurückgewiesen, aber die geschlossenen Schiedsvereinbarungen mit den Verbänden für unwirksam erklärt. Damit stellt die Kammer des Landgerichts das gesamte System der Sportgerichtsbarkeit infrage. Auch Machata unterschrieb eine Athletenvereinbarung mit dem BSD. In dieser steht unter Punkt 9: Über alle Streitigkeiten aus dieser Vereinbarung und allen in Bezug genommenen Regelwerken (...) entscheidet der Ständige Rechtsausschuss des BSD. (...) Der ordentliche Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Ob diese Vereinbarung gültig ist, entscheidet nun ein Gericht. (dpa)

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