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22.02.2018

Reaktionen zum Rechtsstreit

Der DFB ist empört, die Polizei erfreut

Reinhard Grindel, Präsident des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) sagt: „Der Fußball ist nicht Störer. Störer sind Gewalttäter, die die Plattform des Fußballs ausnutzen. Der Kampf gegen Gewalt darf nicht privatisiert und kommerzialisiert werden, sondern ist Aufgabe der Polizei.“ Auch die Deutsche Fußball-Liga (DFL), der Dachverband der Bundesligavereine, teilt diese Meinung.

Werder Bremens Präsident Hubertus Hess-Grunewald sagt: „Ich glaube, unsere Chancen im Revisionsverfahren sind besser als im Berufungsverfahren. Ich glaube, am Ende des Tages wird die Entscheidung anders ausfallen.“ Er bezeichnete das Urteil aber als „ernüchternd“. Dortmunds Geschäftsführer Hans-Joachim Watzke reagiert überrascht: „Ich habe relativ wenig Verständnis dafür.“ Er hoffe, dass „das nicht nur auf den Fußball bezogen wird, sondern dass auch alle anderen, Volksfeste und andere Aktivitäten, anteilig mit Kosten belastet werden“.

Die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) begrüßt die Entscheidung des Gerichts. Eine mögliche finanzielle Beteiligung sollte nach Ansicht der DPolG direkt den Polizisten zugutekommen. „Beim Fußball laufen 20-jährige Millionäre in kurzen Hosen über den Rasen und für die Einsatzkräfte ist kein Geld da. Das kann nicht sein“, sagte DPolG-Vorsitzender Rainer Wendt der Neuen Osnabrücker Zeitung. Aus Sicht Wendts sollten auch bei anderen kommerziellen Großveranstaltungen wie Rockkonzerten und Eishockeyspielen die Veranstalter von den Bundesländern zur Kasse gebeten werden.

Nordrhein-Westfalens Innenminister Herbert Reul (CDU) sagte: „Die Polizei ist für Sicherheit und Ordnung im gesamten öffentlichen Raum zuständig – und damit auch im Umfeld von Fußballstadien. Ob sich aus dem Bremer Urteil auch für andere Bundesländer eine neue Bewertung ergibt, muss man sehen. Wir warten jetzt erst einmal die schriftliche Urteilsbegründung des Gerichts ab – die werden wir uns sehr genau anschauen und prüfen. Zudem ist die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Bremen noch nicht rechtskräftig.“ (dpa/AZ)

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