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Urteil
18.05.2017

Real darf keine Trikots mit DFB-Adler verkaufen

Das DFB-Trikot: Für jeden WM-Titel einen Stern.
Foto: Daniel Karmann/dpa

Das Oberlandesgericht München hat im langjährigen Rechtsstreit zwischen der Supermarktkette Real und dem DFB ein Teilurteil verkündet. Der Streit ist aber noch nicht zu Ende.

Die Supermarktkette Real darf keine Retro-Trikots mit Adlerlogo verkaufen, die an die Trikots der Fußball-Nationalmannschaft beim "Wunder von Bern" 1954 erinnern. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) München am Donnerstag im langjährigen Rechtsstreit um das Logo des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) entschieden. In einem Teilurteil gab es damit dem DFB recht. Dieser hatte Real verklagt, weil die Kette zur Weltmeisterschaft 2014 Retro-T-Shirts mit dem berühmten Logo auf der Brust verkauft hatte.

Der DFB sah in der Verkaufsaktion unlauteren Wettbewerb. Das sah auch das Gericht so, denn die T-Shirts seien "nahezu identisch nachgeahmt" worden. Real muss es daher künftig unterlassen, die kurzärmligen Trikots zu verkaufen, und den bisher entstandenen und noch anfallenden Schaden ersetzen.

Trikots mit DFB-Adler bei Real: Streit noch nicht zu Ende

Das Original-Retro-Shirt des DFB war zwischen 2004 und 2014 für je knapp 30 Euro insgesamt mehr als 300.000 Mal verkauft worden - ein Verkaufsschlager. Das Real-Shirt hingegen wurde für nur knapp zehn Euro angeboten.

Der Streit ist damit noch nicht zu Ende. Der DFB hatte nicht nur wettbewerbsrechtlich gegen die Shirts, sondern auch markenrechtlich gegen die Trikots sowie gegen Automatten mit dem Adlerlogo geklagt. Das OLG setzte das Verfahren in dieser Hinsicht aus, bis das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum und das Deutsche Patent- und Markenamt über den Markenschutz des DFB-Logos entschieden haben. Real hat dort Anträge auf Löschung des DFB-Markenschutzes gestellt. Begründung: Der Fußballbund hätte das Adlersymbol nicht schützen lassen dürfen, da es den Bundesadler als Hoheitszeichen der Bundesrepublik Deutschland nachahme. dpa/lby/AZ

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