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Fußball
04.03.2015

Schalke-Ultra muss für 18 Monate ins Gefängnis - Fan geht in Berufung

Der Fan der Schalker Gruppierung "Hugos" wurde vom Landgericht Essen zu 18 Monaten Gefängnis verurteilt.
Foto: Thomas Eisenhuth (dpa)

Das Landgericht Essen hat ein Mitglied der Schalker Gruppierung „ Hugos“ zu einer Haftstrafe von eineinhalb Jahren verurteilt. Der 24-Jährige legt Berufung gegen das Urteil ein.

Das Landgericht Essen hat ein Mitglied der Schalker Ultragruppierung „ Hugos“ zu einer Haftstrafe von eineinhalb Jahren verurteilt. Der 24-Jährige legte laut eines Gerichtssprechers Berufung gegen das Urteil ein.

Der Student aus Gelsenkirchen hatte beim Heimspiel am 24. November 2012 gegen Eintracht Frankfurt mit Bekannten Bengalos in der Kurve gezündet und vermummt gegen ein Stadionverbot in Dortmund protestiert.

Richter Marcus Dörlemann sagte zur Aktion, bei der zwölf brennende Seenotrettungsfackeln gezündet wurden: "Das war völlig unkontrollierbar, Kinder waren im Block. Aber das war ihnen egal."

Es wurden acht Menschen verletzt, einige mussten stationär im Krankenhaus behandelt werden.

Das Amtsgericht in Gelsenkirchen-Buer hatte den mehrfach vorbestraften Ultra im Sommer 2014 auf Bewährung verurteilt. Auf Berufung der Staatsanwaltschaft wandelte das Landgericht Essen die Bewährungs- nun in eine Haftstrafe um. AZ

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