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Regelvorschlag: Schreihälsen geht es an den Kragen

Regelvorschlag

Schreihälsen geht es an den Kragen

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     Scharapowa erericht bei Messungen mit einem "Stöhn-Oooo-Meter" um die 101 Dezibel.
    Scharapowa erericht bei Messungen mit einem "Stöhn-Oooo-Meter" um die 101 Dezibel. Foto: dpa

    Wenn schöne Frauen lautstark stöhnen, denkt jeder sofort an Tennis. Sie nicht? Egal. Hier geht es um Tennis. Und um schöne Frauen. Frauen, die bei jedem Schlag klingen wie ein Schimpanse auf LSD. Mancher mag das sexy finden, die meisten nervt es. Wenn sich Victoria Asarenka und Maria Scharapowa gegenüberstehen – Nummer eins und zwei der Weltrangliste –, wird es besonders laut. Bis zu 100 Dezibel erreichen die beiden pro Schlag und Schrei. Das ist vergleichbar mit dem Schalldruck eines Drucklufthammers.

    Jetzt soll es den Schreihälsen an den Kragen gehen. Die Vereinigung der professionellen Tennisspielerinnen (WTA) hat sich an den Tennisweltverband (ITF) gewandt. Der Plan: Wer stöhnt, verliert, zumindest werden ihm Punkte abgezogen. Grundlage ist das Regelwerk der ITF.

    Im Fall der stöhnenden Ladys beruft sich die WTA auf Regel 26 mit dem Titel „Behinderung“. Dort steht, dass „ein Spieler den Punkt erhält, falls er von seinem Gegner absichtlich gestört wurde. Bei einer unabsichtlichen Störung soll der Punkt wiederholt werden.“ Fünf Beispiele sind aufgelistet. Der skurrilste lautet wie folgt:

    Fall Ein Ball trifft während des Spiels einen Vogel, der über den Platz fliegt. Ist das eine Behinderung?

    Entscheidung Ja, der Punkt muss wiederholt werden.

    Ein Vorschlag zur Güte

    So gründlich die Regelhüter aber auch waren, der Fall einer drucklufthammerlaut stöhnenden Gegenspielerin ist nicht aufgeführt.

    Ein Vorschlag zur Güte:

    Fall Ein Ball trifft während des Spiels den Schläger einer Spielerin, die daraufhin laut aufstöhnt und den Ball wieder in die Spielhälfte der Gegnerin zurückbefördert. Ist das eine Behinderung?

    Entscheidung Ja, die Gegnerin bekommt den Punkt, wenn...

    I. ... das Stöhnen einen Wert von 85 Dezibel (= Grenze für Gehörschäden bei langfristiger Einwirkung) überschreitet;

    II. ... die Gegenspielerin beim Schiedsrichter form- und fristgerecht Protest einlegt und gleichzeitig ...

    II.1. ... der Schiedsrichter mit einem DIN-geprüften Messgerät den Dezibelwert misst, diesen von einem Zweitmesser offiziell bestätigen lässt und gleichzeitig ...

    II.1.a. ... mit einem negativen Schwangerschaftstest nachgewiesen werden kann, dass die des Stöhnens angeklagte Spielerin keinen Nachwuchs erwartet.

    Anhang I Ist der Schwangerschaftstest positiv, erhöht sich die erlaubte Dezibelzahl automatisch von 85 auf 120 Dezibel (1. bis 4. Monat) oder 140 Dezibel (5. bis 9. Monat) (= vorbeifliegendes Kampfflugzeug), da lautes Stöhnen dann als therapeutisch wichtige Vorbereitung auf den Geburtsvorgang gewertet wird.

    Anhang II Diese Regel gilt nicht für Männer. Lautstarke Grunzlaute sind seit Jahrtausenden fester Bestandteil der männlichen Kommunikation. Selbst komplexe Sachverhalte werden so übermittelt. Taktisches Grunzen zur Verwirrung des Gegners und Schwangerschaft traut ihnen die Evolution nicht zu. Dieser Einschätzung schließt sich der Tennisweltverband an.

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