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Pyrotechnik im Stadion
29.11.2016

Wer Knaller zündet, soll zahlen

Was einigen Fans im Stadion gefällt, ist der DFL ein Dorn im Auge: Pyrotechnik.
Foto: Fredrik von Erichsen (dpa), Archivbild

Krawallmacher haften für Strafen, die dem Verein auferlegt werden. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden. DFB und Staatsanwälte wollen das Urteil nun auch durchsetzen.

Krawallmachern und Böllerwerfern in Fußballstadien standen Vereine und DFB, Justiz und Polizei lange Jahre vergleichsweise machtlos gegenüber. Die Täter, die nicht selten Leib und Leben anderer Anwesender gefährden, sind schwer zu ermitteln. Und selbst wenn, so konnten sie, wenn eine Körperverletzung nicht nachweisbar war, kaum haftbar gemacht werden. Jetzt aber soll, wie bei einer gemeinsamen Tagung der Generalstaatsanwaltschaften München und Düsseldorf mit dem Deutschen Fußballbund besprochen wurde, ein „Netzwerk gegen Gewalt“ geknüpft werden. Ziel ist es, die Krawallmacher dort zu packen, wo es besonders schmerzt: am Geldbeutel. Wer Fackeln abbrennt oder Böller wirft, der soll zahlen.

Der entscheidende Hebel dafür kann, wie Bayerns Justizminister Winfried Bausback (CSU) und DFB-Vizepräsident Rainer Koch bei der Tagung in der Sportschule Unterhaching sagten, das Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofs im Fall des 1. FC Köln sein. Wie berichtet, hatten die Karlsruher Richter entschieden, dass Böllerwerfer und andere Krawallmacher im Stadion für Geldstrafen haften, die von der Sportgerichtsbarkeit des DFB wegen dieser Krawalle gegen einen Verein verhängt werden.

Fan zündete Knallkörper und verletzte sieben Zuschauer

Der Fall hatte bundesweit Aufsehen erregt. Nachdem ein Fan im Februar 2014 bei einem Heimspiel gegen den SC Paderborn einen Knallkörper gezündet hatte, der sieben Zuschauer auf einem unteren Rang verletzte, war der 1. FC Köln vom Sportgericht des DFB dazu verurteilt worden, 50000 Euro Strafe zu zahlen und weitere 30000 Euro in die Gewaltprävention zu stecken. Der Verein versuchte daraufhin, von dem Böllerwerfer 30000 Euro Schadenersatz einzuklagen, und bekam vor dem Bundesgerichtshof schließlich Recht.

Auf diesem Urteil wollen Justiz und DFB ihre Strategie gegen Pyrotechnik und Gewalt in Stadien aufbauen. Die Fans sollen über die neue Rechtslage aufgeklärt werden. Die Vereine sollen dazu angehalten werden, bei der Ermittlung der Übeltäter mitzuwirken und Schadenersatz von ihnen auch einzufordern. Dieser Weg müsse „konsequent und abgestimmt“ gegangen werden, sagte DFB-Vize Koch, fügte aber hinzu, dass der DFB „nicht nur repressiv“ vorgehen wolle, sondern auch auf Überzeugungsarbeit setzen werde. Dies sei wichtig, weil in der Fußballszene lange Zeit ernsthaft über die Legalisierung bestimmter Formen von Pyrotechnik diskutiert wurde, ehe sich herausgestellt habe, dass es dafür keine Lösung gibt.

Über die Gefährlichkeit bestimmter Böller oder 2000 Grad heiß brennender Fackeln kann nach Ansicht des Münchner Generalstaatsanwalts Manfred Nötzel kein Zweifel bestehen. Justizminister Bausback sagte, manche der Knallkörper seien fast schon als Handgranaten einzustufen. Sie zu zünden, sei eine „gravierende Verantwortungslosigkeit“.

Unterstützt wird der neue Kurs bei der Bekämpfung von Gewalt in Stadien auch vom Vorsitzenden des Ethik-Ausschusses der Fifa, Joachim Eckert. Auch er sieht das BGH-Urteil als Basis für das weitere Vorgehen. „Ich halte es für unwahrscheinlich wichtig, dass in Deutschland jetzt Rechtsklarheit geschaffen wurde“, sagte der ehemalige Richter. Nun sei die „klare Linie“ vorgegeben, dass die Verursacher von Krawall zur Kasse gebeten werden. „Nun müssen wir schauen, dass wir auch auf internationaler Ebene dieselben Standards bekommen.“

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