Leverkusen-Fan muss nach Tritt gegen Polizisten vor Gericht
Als Ordner Leverkusener Fans ein Banner wegnehmen, kommt es zu einer Prügelei. Ein Mann soll die Menge angeheizt und einen Polizisten getreten haben. Nun muss er vor Gericht.
Das Spiel zwischen dem FC Augsburg und Bayer Leverkusen in der vergangenen Saison war eines der spektakulärsten der ganzen Saison. Die Leverkusener kamen dabei trotz eines 0:3-Rückstands noch zu einem 3:3. Einige Leverkusener Fans benahmen sich allerdings offenbar mächtig daneben.
Das zumindest lässt die Anklage der Augsburger Staatsanwaltschaft vermuten. Demnach nahmen Ordner Leverkusener Fans ein Banner ab, das von den FCA-Verantwortlichen untersagt und offenbar dennoch ins Stadion geschmuggelt worden war.
Als die Ordner das Banner wegbringen wollten, soll ein 33 Jahre alter Leverkusen-Fan zusammen mit anderen nicht-identifizierten Zuschauern einen Ordner auf Kopf und Körper geschlagen haben. Weiter soll er laut Staatsanwaltschaft versucht haben, sein Knie gegen den nach unten gezogenen Kopf des Ordners zu stoßen.
Angeklagter soll Polizisten in die Genitalien getreten haben
Daraufhin soll sich eine Gruppe von mindestens 27 Leverkusener Fans gebildet haben, die sich einer Kette von Ordnungskräften (unterstützt von der Bereitschaftspolizei) gegenüber sah. Der Angeklagte habe die Fans lautstark aufgefordert, sich das Banner zurückzuholen, heißt es in einer Mitteilung der Staatsanwaltschaft
Während der folgenden Prügelei, bei der Ordnungskräfte und Polizisten von Fans geschubst und getreten worden sein sollen, soll der 33-Jährige einem Polizeibeamten in die Genitalien getreten haben. Gegen ihn hat die Augsburger Staatsanwaltschaft nun Anklage wegen Landfriedensbruch, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte sowie gefährlicher und vorsätzlicher Körperverletzung erhoben. Gegen 28 weitere Leverkusen-Fans wurden Strafbefehlsanträge gestellt.
Der 33-Jährige muss sich vor dem Augsburger Amtsgericht verantworten. Ihm droht eine empfindlichere Strafe bis hin zu einer Haftstrafe. Ein Termin für die Verhandlung steht allerdings noch nicht fest. AZ
Die Diskussion ist geschlossen.