Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Sport
  3. FC Augsburg
  4. FC Augsburg: Warum der FC Augsburg vor Gericht zieht

FC Augsburg
10.11.2017

Warum der FC Augsburg vor Gericht zieht

Der FC Augsburg will Geld zurück, das er für die Altersversorgung von Andreas Ottl gezahlt hat. Doch die Chancen auf einen Erfolg der Klage sind eher gering.
Foto: Ulrich Wagner (Archiv)

Der Verein klagt vor dem Landgericht gegen eine Spielerberatungsagentur, offenbar mit nur geringer Erfolgsaussicht. Was das mit einem ehemaligen Spieler zu tun hat.

Die Zeit in Augsburg lief für Andreas Ottl eher unglücklich. Im Sommer 2012 war er von Hertha BSC zum FCA gewechselt. Die Erwartungen in den damals 27-Jährigen waren hoch, schließlich hatte der Mittelfeldspieler früher beim FC Bayern drei Mal das Double aus Meisterschaft und Pokal geholt. Doch in Augsburg fand er nie so richtig in die Spur, kämpfte mit Verletzungen und machte in zwei Saisons nur 13 Bundesligaspiele für den Verein. Sein 2014 auslaufender Vertrag wurde nicht verlängert.

Das ist mehr als drei Jahre her, und Ottl, heute 32, ist längst kein aktiver Fußballer mehr. Dennoch ist das damalige Vertragsverhältnis des gebürtigen Müncheners und dem FC Augsburg nun Gegenstand eines Zivilstreites vor dem Landgericht in Augsburg, wenngleich Ottl selbst von der Angelegenheit nur am Rande betroffen ist.

Geklagt hat der FCA, genauer: die „FC Augsburg 1907 GmbH & Co. KGaA“, und das gegen eine Spielerberatungsagentur. Dieses Unternehmen berät Profikicker hinsichtlich ihrer Geldanlage und tritt dabei offenbar auch als Versicherungsmakler auf, so auch bei Ottl. Der hatte in einer früheren Station eine Form der betrieblichen Altersversorgung abgeschlossen, eine sogenannte Unterstützungskasse. Als der Fußballer nach Augsburg wechselte, wollte er, dass die Unterstützungskasse weiterlief, und die Agentur fragte für ihn beim FCA an. Der FCA stimmte zu. Folge dessen ist dabei, dass der Arbeitgeber Beiträge in einen „Pensionssicherungsverein“ einzahlt – dieser soll Sorge dafür tragen, dass die Versorgungsansprüche gesichert sind, sollte die Unterstützungskasse pleitegehen.

Um jene Beiträge zu dem Pensionssicherungsverein dreht sich der Zivilprozess. Der FCA klagt auf Schadenersatz wegen fehlerhafter Beratung; der Verein sei der Meinung, die Agentur hätte den FCA darauf hinweisen müssen, dass die Beiträge auch nach dem Ende des Vertragsverhältnisses weitergezahlt werden müssen, heißt es vom Landgericht.

Es geht um rund 4700 Euro

In der Klage geht es um die Beiträge zur Insolvenzsicherung des Jahres 2013 und 2014. Um viel Geld geht es nach den Maßstäben des Fußballsports nicht, sondern nach Auskunft des Landgerichtes um eine Summe von etwa 4700 Euro. In der Verhandlung machte der Anwalt der Spielerberateragentur, Michael Lenzen, geltend, dass zwischen seiner Mandantin und dem Fußballverein überhaupt kein Vertragsverhältnis bestehe, sondern nur zwischen dem Fußballer Andreas Ottl und der Agentur. Zudem zweifelte er daran, dass der Verein von den strittigen Beiträgen nichts gewusst haben will – schon alleine deshalb, da es bei einem früheren Spieler des FC Augsburg ein gleiches Konstrukt gegeben habe, das ebenfalls von der Spielerberatungsagentur vermittelt worden sei.

Mit einem Urteil ist Ende November zu rechnen. Die Erfolgsaussichten der Klage des Vereins sind nach dem, was Richter Michael Schneider während der Verhandlung durchblicken ließ, aber offenbar ziemlich gering.

Wir benötigen Ihre Einwilligung, um die Karte von Google Maps anzuzeigen

Hier kann mit Ihrer Einwilligung ein externer Inhalt angezeigt werden, der den redaktionellen Text ergänzt. Indem Sie den Inhalt über „Akzeptieren und anzeigen“ aktivieren, kann die Google Ireland Limited Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten, auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz Niveau, worin Sie ausdrücklich einwilligen. Die Einwilligung gilt für Ihren aktuellen Seitenbesuch, kann aber bereits währenddessen von Ihnen über den Schieberegler wieder entzogen werden. Datenschutzerklärung

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.