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  4. Nach Rekordstrafe für Marco Reus: Fragen zu Fußballern und Führerscheinen

18.12.2014

Nach Rekordstrafe für Marco Reus: Fragen zu Fußballern und Führerscheinen

Nicht nur Verletzungspech macht Marco Reus gerade zu schaffen. 540000 Euro muss der Dortmunder nun wegen "Fahrens ohne Fahrerlaubnis" Strafe zahlen.
Foto: Friso Gentsch, dpa

Marco Reus hat sich jahrelang in einer Parallelwelt bewegt - und das viel zu schnell. Seit 2011 oder länger soll der 25-Jährige ohne Führerschein unterwegs gewesen sein, zuletzt in seinem PS-Protz, einen Aston Martin.

Erst bei einer Kontrolle ist der verletzte BVB-Stürmer aufgeflogen. 540 000 Euro muss Reus nun zahlen.

Jetzt fragen sich alle Außenstehenden: Wie war das möglich? Wie konnte der Nationalspieler trotz Temposünden unentdeckt weiterfahren und sogar Werbung für Autos und Tankstellen machen?

  • Warum  hat niemand bemerkt, dass Marco Reus schwarz fährt?

Ob Betreuer, Freunde oder der Verein: Offenbar hat kein Mensch bemerkt, dass Marco Reus nie die Führerscheinprüfung abgelegt hat. Doch warum flog der Dortmund-Stürmer erst bei der sechsten Temposünde auf?

In Flensburg werden die Bußgeldbescheide zwar eingetragen, aber es wird nicht abgeglichen, ob jemand überhaupt eine Fahrerlaubnis besitzt. Ein Abgleich erfolgt erst, wenn eine gewisse Punktegrenze überschritten wird. Dann wird die Führerscheinstelle informiert. Nach dem alten Bußgeldkatalog, der bis Ende April 2014 galt, gab es die erste Verwarnung bei acht Punkten. Das heißt, mit seinem Punktekonto scheint Marco Reus ganz ordentlich gehaushaltet zu haben. Der Fall zeigt aber auch: Er ist offenbar nur von feststehenden Geräten geblitzt worden. Denn wenn er von der Polizei angehalten worden wäre, hätte er die Fahrzeugpapiere und den Führerschein vorzeigen müssen.

Will Reus den Führerschein irgendwann doch machen, muss er möglicherweise zuvor zur der medizinisch-pschologische Untersuchung - umgangssprachlich: Idiotentest - antreten. Das entscheidet auch in Reus' Fall die zuständige Führerscheinstelle.

  • In der Bundesliga spielen Fußballer aus der ganzen Welt. Gilt der Führerschein aus dem Heimatland auch in Deutschland?

Während ein EU-Führerschein in allen Ländern der Europäischen Union gilt, ist es für Nicht-EU-Ausländer komplizierter, in Deutschland zu fahren. Grundsätzlich gilt: Jeder Ausländer hat in Deutschland das Recht, sechs Monate mit dem Führerschein aus seinem jeweiligen Heimatland zu fahren. Anschließend oder während der Zeit muss der Fahrer eine theoretische und praktische Prüfung in Deutschland absolvieren. Außer Deutschland hat zuvor bereits mit dem Land einen Vertrag geschlossen, der den gesamten Führerschein oder entweder die theoretische oder praktische Prüfung aus dem Heimatland des Fahrers anerkennt. Dabei sind unter anderem Japan, Israel und die Schweiz sowie Australien und die USA nach Einzelstaaten unterteilt.

  • Haben alle FCA-Spieler einen Führerschein?

Vonseiten des FCA heißt es, dass nur Abdul-Rahman Baba gerade Fahrstunden nimmt. Sonst dürfen sich alle Spieler ganz legal mit dem Auto auf deutschen Straßen bewegen.  (sün, dpa)

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