Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Sport
  3. Fußball
  4. Fußball: RB Leipzig im Pokal am Grünen Tisch weiter

Fußball
14.08.2015

RB Leipzig im Pokal am Grünen Tisch weiter

Ralf Rangnick steht mit Leipzig in der zweiten Runde des DFB-Pokals.
Foto: Jan Woitas (dpa)

Nach dem Eklat von Osnabrück hat das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) den Zweitligisten RB Leipzig am Grünen Tisch zum Sieger erklärt.

Das Gremium wertete die wegen eines Feuerzeugwurfs auf Schiedsrichter Martin Petersen in der 71. Minute abgebrochene Erstrundenpartie erwartungsgemäß mit 2:0 für die Sachsen, die damit in der 2. Runde des DFB-Pokals stehen.

"Gemäß der für alle Vereine geltenden Rechts- und Verfahrensordnung des DFB ist das Spiel für den VfL Osnabrück mit 0:2 als verloren zu werten, da der Verein für seine Zuschauer verantwortlich ist und das Verschulden der Zuschauer dem Verein zuzurechnen ist", erläuterte Hans E. Lorenz, Vorsitzender des DFB-Sportgerichts, das Urteil.

Das trifft den Drittligisten besonders hart, hatte Osnabrück zum Zeitpunkt des Abbruchs doch mit 1:0 in Führung gelegen. Nach eingehender Prüfung des Urteils akzeptierten die Niedersachsen das Aus. "Für uns war es wichtig, sportliches Fair Play zu demonstrieren. Die Vereine, die noch im Pokalwettbewerb dabei sind, sollen Planungssicherheit haben", begründete Vereinschef Hermann Queckenstedt den Verzicht auf einen Einspruch.

Weil der Verein keinen Protest einlegte, kann die Auslosung der zweiten Pokalrunde wie geplant über die Bühne gehen. Die Berufungschancen wären ohnehin sehr gering gewesen, denn die erfolgte Spielumwertung ist laut DFB-Richter Lorenz in Paragraf 18, Nummer 4, als Rechtsfolge alternativlos vorgeschrieben. "Ein Wiederholungsspiel oder ein Nachspielen der letzten 20 Minuten ist daher nicht möglich", sagte er.

"Das durch das DFB-Sportgericht gefällte Urteil akzeptieren wir", erklärte Leipzigs Vorstandsvorsitzender Oliver Mintzlaff. Die Sachsen hatten in ihrer schriftlichen Stellungnahme angeboten, noch einmal in Osnabrück anzutreten. "Wir haben uns mit Nachdruck für ein Wiederholungsspiel eingesetzt, denn es war unser Ziel, sportlich in die nächste Runde einzuziehen", bekräftigte Mintzlaff.

Lorenz würdigte dies als faire Geste, die an der Entscheidung aber nichts ändere. "Würden wir auf dieses Angebot eingehen, so wäre dies gleichbedeutend mit dem Verlust jeder Rechtssicherheit. Die Gestaltung eines Wettbewerbs kann nicht vom Goodwill einzelner Vereine abhängig sein", betonte Lorenz. "Zudem würde man der Möglichkeit einer Manipulation von Wettbewerben die Tür öffnen, wenn die Vereine zukünftig selbst darüber entscheiden könnten, ob sie noch mal spielen wollen oder nicht."

Schon in der Vergangenheit hatte der DFB in ähnlichen Fällen das gleiche Urteil gefällt. 2011 wurde Schalke 04 zum 2:0-Sieger beim FC St. Pauli erklärt. Die Bundesligapartie war abgebrochen worden, nachdem der Schiedsrichter-Assistent von einem vollen Bierbecher im Nacken getroffen worden war. Das gleiche Vorkommnis hatte sich 2006 im DFB-Pokalspiel Stuttgarter Kickers gegen Hertha BSC ereignet; die Berliner wurden am Grünen Tisch zum Sieger erklärt. Die Hamburger Kiez-Kicker mussten zudem ein Spiel auf fremdem Platz austragen, die Stuttgarter eine Partie unter Ausschluss der Öffentlichkeit.

Ähnliches droht auch dem VfL Osnabrück, der nach mehreren Verfehlungen seiner Fans derzeit auf Bewährung spielt. Über etwaige Sanktionen gegen den Drittligisten wegen des den Spielabbruch auslösenden Vorfalls wird das DFB-Sportgericht nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss gesondert zu einem späteren Zeitpunkt entscheiden.

Der Verein will sich gegen kommende Strafen rechtliche Schritte vorbehalten. Queckenstedt appellierte aber zugleich an alle VfL-Fans, aktiv an der Feststellung des noch nicht ermittelten Täters mitzuwirken. "Wir müssen uns jetzt auf die Begrenzung des Schadens und des Imageverlustes konzentrieren", sagte er. (dpa)

Mitteilung

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.