Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Sport
  3. Fußball
  4. International
  5. Fußball: So werden die Ausrichterstädte für die EM 2020 bestimmt

Fußball
18.09.2014

So werden die Ausrichterstädte für die EM 2020 bestimmt

UEFA-Boss Michel Platini wird am Freitag die Spielorte der EM 2020 verkünden.
Foto: Fabio Campana (dpa)

Die Entscheidung, in welchen 13 Städten die EM 2020 stattfindet, trifft das Exekutivkomitee der UEFA. Neben UEFA-Boss Michel Platini gehören diesem Gremium 16 weitere Mitglieder an. Der Deutsche Fußball-Bund ist durch seinen Präsidenten Wolfgang Niersbach vertreten.

Um zu gewährleisten, dass die erste pan-europäische Fußball-EM auch wirklich in allen Regionen Europas ausgetragen wird, werden die 19 Kandidaten in sechs bis acht geografische Zonen eingeteilt. Diese umfassen jeweils mindestens zwei Spielorte.

Das geheime Abstimmungsverfahren besteht dann aus vier Phasen. Zunächst wird darüber entschieden, in welcher Stadt die beiden Halbfinals und das Endspiel stattfinden. Danach werden die vier Verbände bestimmt, in denen je eine Viertelfinalbegegnung und drei Gruppenspiele ausgetragen werden.

In der dritten Phase wird nacheinander je ein Land (für je ein Achtelfinale und drei Gruppenspiele) in jeder der geografischen Zonen ermittelt, das in den ersten beiden Phasen noch keinen Zuschlag erhalten hat. In der vierten Phase werden dann die verbleibenden Verbände bestimmt, in denen ebenfalls je ein Achtelfinale und drei Gruppenspiele stattfinden werden. (dpa)

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.