Die privaten Krankenkassen sind nicht verpflichtet, die Impfungen zu bezahlen, tun dies dem Verband der privaten Krankenversicherung zufolge in der Regel aber auch.
Die Empfehlungen gelten jeweils für bestimmte Alters- und Personengruppen. Derzeit umfasst der sogenannte Impfkalender den Schutz vor:
- Diphtherie (durch Bakterien verursachte Infektionskrankheit)
- Keuchhusten (Pertussis)
- Wundstarrkrampf (Tetanus)
- Haemophilus influenza Typ B (bakterielle Infektion, die zur Hirnhautentzündung führen kann)
- Hepatitis B (Viruserkrankung, die die Leber angreift)
- humanen Papillomaviren (können Gebärmutterhalskrebs verursachen)
- Kinderlähmung (Poliomyelitis)
- Pneumokokken (Auslöser von Hirnhaut- und Lungenentzündung)
- Meningokokken (können Hirnhautentzündung auslösen)
- Masern
- Mumps
- Röteln
- Windpocken (Varizellen)
- für Senioren: Grippe (Influenza)
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