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  3. Der Bundestag von A bis Z: K wie Kanzlermehrheit

Der Bundestag von A bis Z
08.09.2009

K wie Kanzlermehrheit

Mehrheit ist Mehrheit, wusste schon der erste Bundeskanzler der Bundesrepublik, Konrad Adenauer, der bei seiner Wahl am 15. September 1949 202 Stimmen benötigte - und genau 202 Stimmen erhielt, inklusive der eigenen.

Auch bei seinen Nachfolgern ging es hin und wieder äußerst knapp zu, Willy Brandt hatte 1969 nur zwei Stimmen mehr als notwendig, Helmut Schmidt 1980 eine. Denn es gilt: Wer Bundeskanzler oder Bundeskanzlerin werden will, braucht die Stimmen der Mehrheit der Abgeordneten. Das soll verhindern, dass ein Regierungschef durch eine zufällige Mehrheit ins Amt kommt. Die Wahl ist zudem geheim, Abweichler bleiben also unentdeckt. So fehlten Angela Merkel bei ihrer Wahl vor vier Jahren 51 Stimmen aus den Reihen der Großen Koalition.

Die Kanzlermehrheit wird bei allen Abstimmungen benötigt, die den Regierungschef direkt betreffen: Bei seiner Wahl, bei seiner Abwahl durch ein konstruktives Misstrauensvotum und bei der Vertrauensfrage. Kommt die Kanzlermehrheit nicht zu Stande, begründet dies das Recht des Bundespräsidenten, den Bundestag aufzulösen und Neuwahlen anzusetzen.

So setzten Helmut Kohl 1983 und Gerhard Schröder 2005 vorzeitige Neuwahlen durch, indem sie eine so genannte unechte Vertrauensfrage stellten, bei der es keine Mehrheit für sie gab.

Zudem wird die Kanzlermehrheit benötigt, um den Einspruch des Bundesrates bei nicht zustimmungspflichtigen Gesetzen zurückzuweisen. Zwischen 2002 und 2005, als im Bundestag Rot-Grün eine Mehrheit hatte, im Bundesrat hingegen CDU und CSU, war Gerhard Schröder immer wieder auf die Geschlossenheit seiner Koalition angewiesen. (fer)

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