Blick in Rückfahrkamera reicht nicht beim Einparken im Parkhaus
Ein Blick in die Rückfahrkamera reicht beim Einparken im Parkhaus nicht. Dies musste ein Autofahrer feststellen, der sich in einem Parkhaus nur auf die Kamera verlassen hatte: Vor Gericht verlor er.
Eine Rückfahrkamera hilft beim Einparken - allein auf sie verlassen sollten Autofahrer sich aber nicht. Das durfte ein Autofahrer selbst erleben: Beim Einparken in einem Parkhaus fuhr er gegen ein Hindernis, das außerhalb des Sichtbereiches der Kamera lag, und beschädigte dabei seinen Kofferraum. Mit seiner Klage gegen den Betreiber des Parkhauses wegen Verletzung der Verkehrssicherungspflicht scheiterte er vor dem Amtsgericht Hannover (Az.: 438 C 1632/14). Die Richter wiesen die Klage ab.
Die Metallstreben des Lüftungsschachts, gegen die der Autofahrer gefahren war, waren gut sichtbar mit rot-weißem Klebeband markiert. Nach Meinung des Gerichts war damit die Verkehrssicherungspflicht des Parkhausbetreibers ausreichend erfüllt. Eine Pflicht des Parkhausbetreibers, wie der Autofahrer gemeint hatte, solche Hindernisse auch so zu sichern, dass sie von technischen Einparkhilfen erkannt werden, sah das Gericht nicht. Es stellte fest, dass bei ausreichender Aufmerksamkeit, die zusätzlich zu einem Blick in die Rückfahrkamera erforderlich gewesen wäre, das Hindernis hätte erkannt werden können. (dpa)
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