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Auto & Verkehr
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Das ändert sich 2018

Auto
Foto: Foto: Schlierner, Fotolia.com
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Das neue Jahr bringt auch neue Vorschriften

Wie fast in jedem Jahr stehen auch 2018 wieder neue Änderungen und Vorschriften für Autofahrer und weitere Verkehrsteilnehmer bevor. Manche greifen bereits zum 1. Januar, andere treten erst in den Folgemonaten in Kraft.

So dürfte auch 2018 für Autofahrer wieder ein spannendes und nervenaufreibendes Jahr werden. Denn neben den Gesetzesänderungen sind auch Anpassungen der Straßenverkehrsordnung (StVO) vorgesehen. Bereits entschieden wurde über das neue Abgas-Messverfahren, den so genannten WLTP-Zyklus. Gerade in Sachen Kfz-Steuer wird der neue Testzyklus große Auswirkungen auf die Autofahrer haben.

Ab dem 1. September 2018 wird für die Berechnung der Kfz-Steuer das neue WLTP-Verfahren zugrunde gelegt. Da die neue Abgasmessung realitätsnähere Werte für den Schadstoff-Ausstoß der Pkw ermitteln soll, als der bisherige NEFZ-Zyklus, wird auch die Kfz-Steuer angehoben, da sich diese unter anderem aus Verbrauch und CO2-Ausstoß eines Autos berechnet.

Die neue Kfz-Steuer gilt jedoch nur für Neuwagen, die das erste Mal zugelassen werden. Wer die Anschaffung eines Neuwagens plant, sollte sich also vor dem 1. September 2018 entscheiden. Für die Abgasuntersuchung (AU) im Rahmen der TÜV-Prüfung gelten ebenfalls neue Regeln: Ab 2018 ist die Messung der Abgase am Endrohr vorgegeben.

Zu einer der größten Neuerungen könnten die Diesel-Fahrverbote in Großstädten gehören, über die das Bundesverwaltungsgericht im Februar entscheiden wird. Bereits zum 1. Januar ändert sich für viele Autofahrer der Versicherungsbeitrag, da die neuen Typ- und Regionalklassen in Kraft treten. Die Versicherungen informierten darüber bereits im Herbst, sodass die Versicherung bei einer möglichen Erhöhung zum neuen Jahr gewechselt werden konnte.

Etwas später im neuen Jahr, ab dem 1. April, gilt ein neues Gesetz, das ein Notrufsystem bei allen neuen Autos vorsieht. Die EU erhofft sich durch die Einführung des so genannten eCall-Systems, das bei einem Unfall automatisch einen Notruf absetzt, schnellere Hilfe am Unfallort zu gewährleisten und so die Zahl der Unfalltoten zu verringern.

Winterreifen sind gesetzlich vorgeschrieben bei winterlichen Straßenverhältnissen, unabhängig von der Faustregel «Von Oktober bis Ostern».
April macht, was er will

Kalt und frostig: Was, wenn ich schon auf Sommerreifen bin?

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