Das ist es wert
Das alte Auto ist verkauft und das dabei verdiente Geld wartet darauf, neu investiert zu werden.
Oft schleicht sich aber dennoch das Gefühl ein, dass der Gebrauchtwagen zu günstig weitergegeben wurde und dem Käufer ein echtes Schnäppchen angeboten wurde. Das muss nicht sein: Wird beim Verkauf eines Wagens ein Experte hinzugezogen, kann dieser den genauen Wert des Fahrzeuges bestimmen und der Verkauf kann mit einem guten Gefühl abgewickelt werden.
Der Preis für ein Fahrzeug ist nicht nur abhängig von technischen Standards, sondern auch von der Ausstattung und Pflege. Die vielen Faktoren, die den Preis eines Kfz bestimmen, machen es deshalb für viele Verkäufer schwer, einen geeigneten Betrag zu definieren.
Ungeachtet von Pflege und Ausstattung sind folgende Kriterien ausschlaggebend: Kilometerstand, Erstzulassung, Baujahr, Motorisierung, Hersteller und Fahrzeugtyp.
Im Internet gibt es einige Seiten, auf denen Fahrzeughalter kostenlos, oder kostenpflichtig, den Preis für ihr Auto schätzen lassen können. Allerdings werden bei einer Schätzung im Internet nicht alle Gegebenheiten berücksichtigt. Regionale Unterschiede, verschiedene Ausstattungen und eventuelle Unfallschäden werden bei den Berechnungen nicht einbezogen. Der ermittelte Betrag sollte nur als Schätzung verstanden werden.
Experten bestimmen den exakten Wert
Ein genaues Ergebnis kann nur der Fachmann erzielen. Nur ein Gutachter berücksichtigt die exakten Eigenarten der einzelnen Fahrzeuge und bestimmt den wahren Wert des Gebrauchtwagens.
Ein Gutachten umfasst neben den technischen Kriterien auch den Zustand des Wagens und seine Pflege, eventuelle Reparaturen, die Service-Historie und Sonderausstattungen, die sich positiv auf den Preis auswirken.
Grundsätzlich gilt: Für eine erste Orientierung ist es sinnvoll den Wagen im Internet schätzen zu lassen, um ein Gefühl für den Preis zu entwickeln. Dennoch ist es vor dem Verkauf notwendig, einen Gutachter aufzusuchen und den genauen Wert bestimmen zu lassen, damit aus einer verstärkten Position mit dem Kaufinteressenten verhandelt werden kann und nicht unter Wert verkauft wird. matb
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