Dienstag, 21. Mai 2013

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Parken ohne Parkschein, Radfahren ohne Licht: Verkehrssünden auf zwei und vier Rädern werden bald teurer. Dafür gab der Bundesrat grünes Licht. Bei der Reform der Flensburger Punktekartei pochen die Länder aber noch auf Änderungen.

Falschparker und rücksichtslose Radfahrer auf deutschen Straßen werden bald empfindlicher zur Kasse gebeten. Der Bundesrat stimmte einer Änderung der Bußgeld-Verordnung am Freitag (1. Februar) mit zahlreichen Änderungen zu. Bei fehlendem Parkschein oder abgelaufener Parkzeit sollen die Verwarngelder von derzeit 5 bis 25 Euro nach mehr als 20 Jahren um je 5 Euro steigen. Für Radfahrer sollen gefährliche Verstöße um 5 bis 10 Euro teurer werden. Auch Autofahrer, die keine Rücksicht auf Radler nehmen, werden stärker zur Kasse gebeten. Die Neuregelungen sollen zum 1. April in Kraft treten. Die geplante Reform des Verkehrssünder-Punktesystems kritisierte die Länderkammer in Details.

Hintergrund der Bußgeld-Erhöhungen sind Wünsche der Länder, da die jetzigen Sanktionen keine vorbeugende Wirkung mehr hätten. So zahlen viele Autofahrer keine Parkgebühr und nehmen lieber das Risiko eines relativ geringen Verwarngeldes in Kauf. Die Falschparker-Sätze sind seit 1990 unverändert.

Beim Überschreiten der erlaubten Parkdauer um bis zu 30 Minuten sollen künftig 10 statt bisher 5 Euro fällig werden. Je 5 Euro teurer werden auch längere Parkzeitüberschreitungen: 15 Euro für bis zu eine Stunde länger als erlaubt, 20 Euro für bis zu zwei Stunden, 25 Euro für bis zu drei Stunden und 30 Euro für noch längere Verstöße. Der Höchstsatz von 35 Euro soll weiterhin gelten, wenn es um Verstöße wie das Zuparken von Feuerwehrzufahrten und Behindertenparkplätzen geht.

Für Radfahrer soll falsches Einbiegen in Einbahnstraßen je nach Situation künftig 20 bis 35 Euro statt wie bisher 15 bis 30 Euro. Wer nicht auf dem Radweg fährt oder darauf in falscher Richtung unterwegs ist, soll künftig 20 statt 15 Euro zahlen. Fahren ohne Licht soll Radler bald 20 statt 10 Euro kosten. Wenn Autofahrer auf Radwegen parken, soll die Geldbuße von 15 auf mindestens 20 Euro angehoben werden. Wer mit seinem Wagen einen Schutzstreifen für Radler blockiert, muss 20 statt 10 Euro zahlen.

Die Neufassung der Bußgeldkatalog-Verordnung sieht daneben eine höhere Geldbuße für Lkws vor, die gegen ein ausgeschildertes Fahrverbot verstoßen. Sie soll von 20 auf 75 Euro steigen.

Bei der geplanten Reform des Punktesystems für Verkehrssünder sieht der Bundesrat «grundlegenden Änderungsbedarf», fordert deshalb Nachbesserungen. So sollten Verstöße je nach Schwere nicht mit bis zu 3 Punkten bewertet werden, sondern wie ursprünglich vorgesehen mit 1 oder 2 Punkten. Verfallsfristen von Punkten seien teils zu kurz, so dass «notorische Geschwindigkeitstäter profitieren». Zudem sei die Wirksamkeit des neuen Fahreignungsseminars zweifelhaft. Kern der Reformpläne ist eine einfachere Bewertung. Punkte sollen zudem jeweils separat verjähren. (dpa)

Änderungsempfehlungen zu Radler-Geldbußen

Verordnung des Bundesverkehrsministeriums

Änderungsempfehlungen zu Punkrteform

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