Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Themenwelten
  3. Auto & Verkehr
  4. Klare Regeln für die Rettungsgasse

Auto & Verkehr
ANZEIGE

Klare Regeln für die Rettungsgasse

Foto: fotohansel, Fotolia.com
2200235815-1.jpg
2200235812-1.jpg
2200237704-1.jpg
2200236003-1.jpg
2200234128-1.jpg
2200235809-1.jpg
2200235813-1.jpg
2200235912-1.jpg
2200236961-1.jpg

Mehr Rechte für Radler – Was sich seit 1. Januar im Straßenverkehr in Deutschland geändert hat

Im Rahmen einer Novelle der Straßenverkehrsordnung sind einige Änderungen seit 1. Januar 2017 in Kraft getreten. Das betrifft sowohl Autofahrer als auch Radfahrer.

Rettungsgasse: Auf Autobahnen sowie außerorts auf Straßen mit mindestens zwei Streifen pro Richtung gilt: Sobald Autos mit Schrittgeschwindigkeit fahren oder es Stillstand gibt, müssen sie eine Rettungsgasse zwischen der äußersten linken Spur und der unmittelbar rechts daneben bilden. Bei drei oder vier Spuren fahren also die Autos auf dem linken Streifen nach links und alle anderen nach rechts. Bisher sollte etwa bei vier Spuren die Gasse in der Mitte gebildet werden. „Diese Regelung schafft Klarheit und wird die Akzeptanz der Verkehrsteilnehmer erhöhen“, sagt Sven Rademacher vom Deutschen Verkehrssicherheitsrat (DVR).

30er-Zonen: Innerhalb geschlossener Ortschaften gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h, die auf 30 km/h reduziert werden kann, wenn es sich zum Beispiel um einen Unfallschwerpunkt handelt. Auf Hauptverkehrsstraßen hingegen waren die Hürden für eine Absenkung auf Tempo 30 bislang sehr hoch. Gemeinden können nun eine 30er-Zone vor Schulen, Kindergärten oder Altenheimen leichter ausweisen, auch wenn diese an Hauptstraßen liegen.

E-Bikes auf Radwegen: Pedelecs, die bis Tempo 25 elektrisch fahren können, sollen auch auf den Radwegen rollen. Kenntlich gemacht werden soll dies mit einem neuen Verkehrsschild „E-Bikes erlaubt“. Die schnelleren S-Pedelecs jedoch sind davon ausgenommen.

Ampel-Regelung: Bislang galten für Radler die Fußgängerampeln, wenn an Ampelkreuzungen keine eigenen Lichtzeichen für Radler vorhanden waren. Seit 1. Januar gilt nach Paragraf 37 Abs. 2 Satz 6 StVO: „Wer ein Rad fährt, hat die Lichtzeichen für den Fahrverkehr zu beachten.“ Auf Radwegen gelten die besonderen Lichtzeichen für den Radverkehr.

Radelnde Eltern: Bislang mussten radelnde Eltern, die kleine Kinder begleiten, auf dem Radweg oder der Fahrbahn fahren, während die Kinder mit ihrem Rad den Fußweg nutzen durften. Seit diesem Jahr dürfen auch die Eltern auf dem Fußweg radeln.

Gebühren für HU und Führerschein steigen: Die theoretische Prüfung soll künftig 11,90 Euro statt rund 11 Euro kosten. Für die inzwischen übliche Prüfung am Computer werden zukünftig 10,60 Euro fällig. Für die Abnahme der praktischen Pkw-Prüfung müssen 91,50 Euro bezahlt werden. Die praktische Motorrad-Prüfung verteuert sich auf 121,38 Euro. Damit steigen die Kosten für den Führerschein weiter, was nach Ansicht des Auto Club Europa (ACE) aber vor allem auch an den stetig steigenden Stundensätzen der Fahrschulen liegt. Ebenfalls teurer wird die Hauptuntersuchung. Je nach Bundesland werden künftig Gebühren in Höhe von 34,99 Euro und 54,86 Euro erhoben, erläutert der ACE und beruft sich auf ein Papier des deutschen Bundesrats.

Handyverbot: Aktuell wird eine Ausweitung des Handyverbots am Steuer diskutiert. Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt plant, das Verbot auch auf Geräte wie Tablets oder E-Book-Reader auszuweiten und auch die Bußgelder für Handy-Verstöße anzuheben – von 60 auf 100 Euro. In schwereren Fällen sollen sogar 200 Euro und ein einmonatiges Fahrverbot drohen.

Eine Busreise bringt viele Vorteile. Urlauberinnen und Urlauber können einfach einsteigen und müssen sich keine Sorgen um Staus oder Pausen machen. Im Bus kann man einfach die Reise und die Aussicht genießen.
Busreisen

Von A nach B mit Leichtigkeit: Die Vorteile des Reisens per Bus

Design ohne Titel (4).png

Mit Zuckerguss ins Wochenende

Jeden Freitag leckere Rezeptideen, Tipps und Tricks rund ums Backen.

Kostenlos Newsletter abonnieren
Das könnte Sie auch interessieren