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Wer seinen Oldtimer mit einem H-Kennzeichen zulassen will, muss das Fahrzeug zuvor begutachten lassen. Welche Stellen dafür zuständig sind und welche Kriterien erfüllt werden müssen, erklärt Klassiker-Experte Thomas Caasmann.

Für die Begutachtung von Oldtimern gilt eine Richtlinie. Diese gilt seit dem 1. November 2011. Damit ist die frühere Bewertungsskala mit Zustandsnoten für Fahrzeuge weggefallen. Weiterhin ist ein amtliches Gutachten erforderlich, um das steuerbegünstigte H-Kennzeichen für ein historisches Fahrzeug zu bekommen, erläutert Thomas Caasmann, Klassiker-Experte der Gesellschaft für Technische Überwachung (GTÜ). Das Gutachten stellen Sachverständige von Prüforganisationen wie GTÜ, TÜV, Dekra oder KÜS für erhaltenswerte Fahrzeuge aus.

Voraussetzung für eine positive Fahrzeugbegutachtung ist nach GTÜ-Angaben, dass ein Oldtimer zwar Gebrauchsspuren haben, jedoch nicht «verbraucht» sein darf. Die Hauptuntersuchung müsse unter Berücksichtigung des damaligen Standes der Technik «ohne erkennbare Mängel» abgeschlossen werden können. Es dürfen keine wesentlichen Fahrzeugteile fehlen, außerdem darf es keine Unfallrestschäden geben. Entspreche das Fahrzeug nicht diesen Bedingungen, sei eine Einstufung als Oldtimer zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturguts laut der GTÜ im Regelfall nicht möglich. Zudem müsse nicht nur der Pflegezustand stimmen: Die Erstzulassung müsse mindestens 30 Jahre zurückliegen. Und der Oldie darf nicht durch modernes Tuning verbastelt sein.

Dezente Umbauten sind nach der angepassten Richtlinie zulässig, solange dafür zeitgenössische Teile verwendet werden und das Originalfahrzeug gut wiederzuerkennen ist. Bisher mussten Oldtimer-Besitzer für ein H-Kennzeichen nachweisen, dass Änderungen im ersten Jahrzehnt nach Erstzulassung oder Produktionsdatum des Fahrzeugs vorgenommen wurden. (dpa)

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