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Egal, ob sie Starthilfe geben oder ein liegengebliebenes Fahrzeug anschieben - Autofahrer sind gesetzlich unfallversichert, wenn sie Pannenhilfe leisten. Das teilt die Unfallkasse Nord (UK) mit.

Helfen Autofahrer bei einer Panne, sind sie unfallversichert. Der Versicherungsschutz greife auch, wenn Autofahrer eine Unfallstelle absichern oder verletzten Personen Erste Hilfe leisten, erklärt die Unfallkasse (UK) Nord in Hamburg.

Zuständig für den Versicherungsschutz der Pannenhelfer seien grundsätzlich die Unfallkassen der Bundesländer. Die Bearbeitung des Falls übernehme dabei immer die Unfallkasse am Wohnsitz des Kfz-Halters, dem geholfen wurde. Ein Beispiel: Ein Autobesitzer aus Stuttgart bekommt für sein Fahrzeug in Hamburg Starthilfe. Ereignet sich ein Unfall, ist die Unfallkasse Baden-Württemberg zuständig.

Pannenhelfer, die bei ihrem Einsatz verletzt worden sind, haben den Angaben zufolge Anspruch auf dieselben Leistungen wie Arbeitnehmer nach einem Arbeitsunfall. Die gesetzliche Unfallversicherung sorgt unter anderem für berufliche und soziale Wiedereingliederung und zahlt bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen eine Rente. (dpa)

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