Sicher unterwegs
Das Fahrrad muss in Schuss sein, ehe man losradelt. Die Grundregeln dafür sind klar: Auf die Reifen gehört genügend Luft, die Bremsen müssen anziehen, die Kette will geölt sein. Das ist aber noch nicht alles, um sicher unterwegs zu sein.
Licht und Reflektoren
Die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) macht konkrete Vorgaben zur korrekten Fahrrad-Beleuchtung. Das Rad muss demnach mit zwei roten Reflektoren sowie elektrischem Rücklicht hinten und weißem Scheinwerfer sowie Reflektor vorn ausgestattet sein. Dabei ist egal, ob es abnehmbare Lichter oder fest montierte Leuchten sind, die über einen Dynamo betrieben werden. Pedal- und Speichen-Reflektoren sind ebenfalls Pflicht. Das müssen aber nicht die klassischen, orangenen Katzenaugen sein. Rundherum laufende Clips an den Speichen-Enden sind ebenso zulässig wie reflektierende Streifen an den Seitenwänden der Reifen.
Prüfsiegel beachten
Alle Leuchten am Rad brauchen ein entsprechendes Prüfsiegel des Kraftfahrt-Bundesamtes, betont Stankowitz. Radlern, die ohne korrekte Beleuchtung von der Polizeit angehalten werden, droht ein Bußgeld von 20 Euro.
Helltönige Klingeln nutzen
Die Klingel ist ein Muss. Sie sollte helltönig sein, damit andere Fahrradfahrer und Fußgänger das Geräusch auch wahrnehmen.
Genug Power
Die Radbeleuchtung sorgt nicht nur für Sichtbarkeit – sie soll Radlern auch den Weg ausleuchten. Dafür reichen die mindestens vorgeschriebenen zehn Lux Beleuchtungsstärke der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung oft nicht aus, besser sind kräftigere Leuchten mit einer Leistung ab 30 Lux.
Fahrverhalten anpassen
Viele Unfälle passieren laut Welf Stankowitz vom Deutschen Verkehrssicherheitsrat (DVR), weil Radler auf dem Geh- oder Radweg entgegen der Fahrtrichtung unterwegs sind. Generell sollten Radler Grundregeln des Straßenverkehrs wie „rechts vor links“ beherzigen. Außerdem rechnen Radler besser immer auch mit Fehlern anderer: Gerade beim Rechts-Abbiegen nehmen Auto- und Lkw-Fahrer den parallel auf dem Fahrradweg fahrenden Radlern oft die Vorfahrt. „Hier gilt: Lieber einmal zurückstecken. Radler haben keine Knautschzone.“ tmn
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