Übereilt ausgewichen: Autofahrer muss Schaden selbst zahlen
Wer als Autofahrer eine Situation falsch einschätzt und übereilt reagiert, kann nach einem Unfall keinen Schadenersatz verlangen.
Das lässt sich aus einem Urteil des Amtsgerichts Schwarzenbek (Az.: 2 C 679/14) herauslesen, auf das der ADAC hinweist. Im konkreten Fall wollte ein Autofahrer links in eine Einfahrt abbiegen und blinkte. Ein entgegenkommender Autofahrer vermutete, dass der Abbiegende nicht warten und ihm damit die Vorfahrt nehmen würde. Nur deshalb wich er rechts auf den Bürgersteig aus. Dabei beschädigte er sein Auto und verlangte Schadenersatz von der Haftpflichtversicherung. Da diese sich weigerte, klagte der Mann.
Reine Annahme ist kein ausreichender Grud
Die bloße Annahme, dass ein anderer Verkehrsteilnehmer gegen die Vorschriften agieren würde, begründet allerdings nicht dessen Haftung, urteilte das Gericht. Dafür sei eine Mitverursachung erforderlich. Der Verkehr käme dem Gericht zufolge zum Erliegen, würde jeder vorauseilend seine Fahrweise an potenzielles Fehlverhalten anderer anpassen. (dpa)
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