Samstag, 25. Mai 2013

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Urteil: Autofahrer muss Schadensregulierung dulden

Nach Ansicht des Amtsgerichts Wiesbaden müssen sich Autofahrer damit abfinden, dass ihre Kfz-Haftpflichtversicherung nach einem Unfall die Schadensregulierung selbst in die Hand nimmt - und auch gegen den Willen des Autofahrers zahlt.

Ein Autofahrer muss sich damit abfinden, dass seine Kfz-Haftpflichtversicherung einen Unfallschaden auch gegen seinen Willen zahlt. Denn die Versicherung habe ein Ermessen, ob sie einen Schaden regulieren oder sich auf das Risiko eines Prozesses einlassen wolle, entschied das Amtsgericht Wiesbaden (Aktenzeichen: 30 C 478/11). Eine Ausnahme gelte allenfalls, wenn offenkundig sei, dass die vom Unfallgegner geltend gemachten Forderungen unbegründet seien.

Das Gericht wies damit die Klage eines Fahrzeughalters gegen seine Kfz-Haftpflichtversicherung ab. Die Versicherung hatte nach einem Unfall den Schaden des Unfallgegners in Höhe von 1500 Euro reguliert. Damit war der Kläger nicht einverstanden, weil er sich an dem Unfall schuldlos fühlte. Er war daher auch der Meinung, die Versicherung dürfe ihn keinesfalls hinsichtlich des Schadensfreiheitsrabatts zurückstufen. Das Amtsgericht sah die Sache anders. (dpa)

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