Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Themenwelten
  3. Auto & Verkehr
  4. Vertragsvarianten: Wie Leasing ohne Leiden beim Auto klappt

Vertragsvarianten
ANZEIGE

Wie Leasing ohne Leiden beim Auto klappt

Foto: Tobias Hase/dpa-tmn

Mit der neuesten Technik und dem aktuellen Modell ganz vorne mit dabei sein - das verspricht ein geleastes Auto. Doch damit Leasing ohne Leiden klappt, sollten Kunden vorab genau nachrechnen und sich überlegen, welchen Vertrag zu welchen Konditionen sie wählen.

Ein Auto parat haben und fahren, ohne dass es einem gehört, ein Auto zur Miete sozusagen - so funktioniert Leasing. Das kommt offenbar an.

Laut Untersuchungen der ifo Investitionstests Anlagenvermietung in Zusammenarbeit mit dem Kraftfahrtbundesamt betrug 2016 der Anteil der Leasingfahrzeuge an den Kfz-Neuzulassungen in Deutschland 39 Prozent. Das sind 9 Prozentpunkte mehr als noch vor zehn Jahren (30 Prozent).

Leasing ist für viele verlockend, weil sich so immer die Autos mit der neuesten, sichersten und umweltfreundlichsten Technik fahren lassen. Außerdem überspringen die Kunden die große Investition bei der Anschaffung und wählen die monatlich stemmbare Ratenzahlung. Doch damit es kein böses Erwachen gibt, sollte sie einiges beachten.

Grundsätzlich unterscheidet man bei den Leasingverträgen zwei Varianten: Verträge mit Restwertfixierung und Verträge nach Kilometerabrechnung. Ergänzt werden diese Vereinbarungen oft durch Service-Angebote der Leasinggesellschaften. Die enthalten Wartung, Inspektion, Reifenwechsel, Tankkarten oder Ähnliches.

"Bei einem Vertrag mit Restwertfixierung wird der kalkulierte Restwert bei Vertragsende mit dem tatsächlichen Fahrzeugwert verrechnet", erklärt Markus Schäpe, Leiter der juristischen Zentrale beim ADAC. Der Leasingnehmer trägt ein sogenanntes Restwertrisiko. "Das heißt, dass er am Ende der Leasingzeit für die Differenz zwischen kalkuliertem Restwert und dem tatsächlichen Wert des Fahrzeugs geradestehen muss - egal, aus welchem Grund das Fahrzeug weniger wert ist."

Wenn das Auto aber pfleglich behandelt wurde, verdient der Kunde sogar daran. "Nach Vertragsablauf wird das Fahrzeug am Markt verkauft und der Verkaufserlös dem vertraglichen Restwert gegenübergestellt", sagt Horst Fittler, Geschäftsführer des Bundesverbandes Deutscher Leasing-Unternehmen. "Ein Mehrerlös wird dem Leasingkunden mit 75 Prozent ausgezahlt." Daher ist es also vorab wichtig, mit realistischen Werten zu kalkulieren, auch wenn die Raten höher ausfallen, je niedriger der Restwert angesetzt wird.

Die zweite Möglichkeit ist der Vertrag mit Kilometerabrechnung. Hier werden eine bestimmte Laufzeit, eine bestimmte Gesamtkilometerlaufleistung des Autos und die daraus berechnete Leasing-Rate vereinbart, erklärt Fittler. Problematisch wird es, wenn der Leasingnehmer am Ende mehr gefahren ist, als vereinbart. Hier muss er nachzahlen. Ist er aber weniger gefahren, gibt es Geld zurück. Jenseits der Kilometervereinbarung ist dennoch nicht alles erlaubt. Obwohl hier keine klassische Restwertfixierung greift, darf der Fahrer sein Auto nicht verwahrlosen lassen. "Der Leasingnehmer hat das Fahrzeug während der Vertragslaufzeit in ordnungsgemäßem Zustand zu halten", sagt Fittler. Und er ist verpflichtet, einen zustandsbedingten Minderwert auszugleichen.

Ganz gleich, für welchen der beiden Verträge man sich entscheidet: Es ist ratsam, Sonderbelastungen im Vorfeld abzusprechen. Fittler rät, sich schon bei Vertragsabschluss über Themen wie etwa Rauchen oder Hundetransport mit der Leasinggesellschaft zu unterhalten. Ein Raucherauto muss besonders gereinigt und etwaige Brandflecken repariert werden. "Gleiches gilt für Schäden durch Tiere im Fahrzeug." Die Kosten dafür müsse der Kunde bei der Rückgabe des Autos übernehmen.

Es gibt aber noch mehr zu beachten: Wer etwa Änderungen am Auto vornehmen oder Unfallschäden reparieren lassen will, sollte immer das Kleingedruckte im Vertrag lesen. Bei Unfallschäden etwa habe der Leasingnehmer den Leasinggeber unverzüglich zu benachrichtigen, sagt Schäpe vom ADAC. Diese Arbeiten gebe der Leasinggeber dann in Auftrag und bezahle diese auch. Bei einem Totalschaden sieht die Situation anders aus. Zwar zahlt die Versicherung in der Regel den Wiederbeschaffungswert. Die bis Vertragsende noch offenen Leasingraten übernimmt sie aber nicht. Die bleiben auch ohne Auto am Kunden hängen. "Das wird nur durch eine abgeschlossene Leasingraten-Ausfallversicherung oder Kündigungsschadenversicherung, eine sogenannte GAP-Versicherung gedeckt", erklärt Schäpe.

Dritte dürfen das geleaste Fahrzeug im Übrigen meist ebenfalls fahren. "In der Regel ist die Nutzung des Fahrzeugs durch Familienangehörige oder Freunde kein Problem, nur die professionelle Weitervermietung ist untersagt", sagt Fittler. Wer auf Nummer sicher gehen will, wirft aber besser einen Blick in den Vertrag oder fragt direkt bei der Leasinggesellschaft nach.

Neben den beiden gängigen Verträgen mit Restwertfixierung und Kilometerabrechnung gibt es noch eine weitere Variante, die kombiniert werden kann: Ein Vertrag mit Andienungsrecht. Hier kann der Leasinggeber am Vertragsende verlangen, dass der Kunde das Auto kauft, wenn es weniger wert ist, als kalkuliert. Der Kunde kann hingegen nicht auf einem Kauf bestehen. "Das muss einem Leasingnehmer immer bewusst sein", sagt Beate Bextermöller, Projektleiterin bei der Zeitschrift "Finanztest". "Er zahlt mit der Leasingrate lediglich für die Nutzung und den Wertverlust. Er erwirbt aber kein Eigentum." Das bedeutet, dass dem Kunden am Ende der Laufzeit das Auto nicht gehört, obwohl Tausende von Euros gezahlt wurden.

Gerade Privatleute sollten daher gut nachrechnen und verschiedene Finanzierungsmodelle vergleichen. "Für Selbstständige und Freiberufler lohnt sich das Leasing eher. Sie können die Kosten steuerlich geltend machen", sagt Bextermöller. Sie hat einen weiteren Tipp: "Immer auf das Kleingedruckte achten!" Man solle sich immer ganz genau ansehen, was man unterschreibt, schließlich könne man einen Vertrag nicht einfach rückgängig machen. "Stößt man bei der Durchsicht auf uneindeutige Begriffe, sollte man sich diese möglichst schriftlich erklären lassen."

Demnach ist es also ratsam, folgenden Drei-Punkte-Plan zu befolgen, bevor man seine Unterschrift unter einen Leasing-Vertrag setzt: Die eigene finanzielle und berufliche Situation analysieren, Finanzierungsmodelle vergleichen, Verträge in aller Ruhe durchlesen.

Winterreifen sind gesetzlich vorgeschrieben bei winterlichen Straßenverhältnissen, unabhängig von der Faustregel «Von Oktober bis Ostern».
April macht, was er will

Kalt und frostig: Was, wenn ich schon auf Sommerreifen bin?

Design ohne Titel (4).png

Mit Zuckerguss ins Wochenende

Jeden Freitag leckere Rezeptideen, Tipps und Tricks rund ums Backen.

Kostenlos Newsletter abonnieren
Das könnte Sie auch interessieren