Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Themenwelten
  3. Auto & Verkehr
  4. Neue Broschüre informiert: Wildunfall: verletztes oder totes Tier nie mitnehmen

Neue Broschüre informiert
ANZEIGE

Wildunfall: verletztes oder totes Tier nie mitnehmen

Foto: Hauke-Christian Dittrich/dpa

Unfälle mit Wildtieren sind in der dunklen Jahreszeit keine Seltenheit. Doch wie reagiert man auf Tiere am Wegesrand? Und was soll man bei einem Wildunfall lieber vermeiden?

Autofahrer sollten nach einem Wildunfall nie die angefahrenen Tiere mitnehmen. Sie könnten sich der Wilderei schuldig machen - und ohne Handschuhe sollten sie ein totes Tier wegen der Infektionsgefahr gar nicht erst anfassen.

Darauf weisen der ADAC und der Deutsche Jagdverband (DJV) hin, die gemeinsam mit dem Deutschen Verkehrssicherheitsrat (DVR) eine neue Broschüre zum Thema erarbeitet haben. Auch zu nach dem Unfall lebenden Tieren sollten Fahrer zur Sicherheit Abstand halten und verletzten, flüchtenden Tieren nicht folgen. Sie sollten sich aber die Richtung merken, die das Tier eingeschlagen hat, damit ein Jäger es leichter finden kann.

Das sollte man beachten

Und so geht es richtig: Nach der Absicherung der Wildunfallstelle mit Warnblinkern und Warndreieck verständigen Autofahrer über den Notruf 110 unter Angabe ihres Standortes die Polizei, oder sie rufen einen Jäger an. Wichtig ist es dann auch, sich von offizieller Seite eine Wildunfallbescheinigung für die Versicherung ausfüllen zu lassen.

Besonders unfallträchtig sind den Autoren der Broschüre zufolge unübersichtliche Wald- und Feldränder in der Dämmerung. Die größte Gefahr droht in der Morgen- und Abenddämmerung, bei Nacht und bei Nebel - vor allem auf in Waldgebieten neugebauten Straßen.

Sieht ein Autofahrer Tiere am Straßenrand, so sollte er abblenden, hupen und bremsen. "Lenkrad festhalten, keine unkontrollierten Ausweichmanöver", raten die Autoren. Und: "Ein Tier kommt selten allein - Autofahrer sollen stets mit Nachzüglern rechnen."

Lesen Sie dazu auch

Die kostenfreie Broschüre "Besser langsam als Wild" ist auf der Internetseite des ADAC erhältlich.

Der ADAC hat 14 Kinderfahrräder getestet.
14 Fahrräder im Blick

Diese Kinderfahrräder schneiden im ADAC-Test am besten ab

Design ohne Titel (4).png

Mit Zuckerguss ins Wochenende

Jeden Freitag leckere Rezeptideen, Tipps und Tricks rund ums Backen.

Kostenlos Newsletter abonnieren
Das könnte Sie auch interessieren