Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Themenwelten
  3. Auto & Verkehr
  4. Verkehr: Winter in Deutschland: Sicheres Fahren bei Schnee und Eis

Verkehr
ANZEIGE

Winter in Deutschland: Sicheres Fahren bei Schnee und Eis

Foto: Marcel Kusch (dpa)
9372731_8010093.jpg
9363702_8001166.jpg
9371280_8008683.jpg
9372090_8009452.jpg

Schnee und Glätte sind nicht nur für den Räumdienst eine große Herausforderung. Auch Auto- und Radfahrer sollten nun einige Vorsichtsmaßnahmen treffen und ihre Fahrweise den witterungsbedingten Gegebenheiten anpassen.

Vorsicht hinter Lastwagen

An kalten Wintertagen müssen Autofahrer hinter Lastwagen mit runterrutschenden Eisschollen oder aufwirbelndem Schnee rechnen. Das kann leicht passieren, wenn Trucker ihrer Räumpflicht auf Fahrzeugdach und Planen nicht gründlich nachkommen. Der TÜV Rheinland rät deshalb, großzügigen Abstand zu Lastern zu halten. Die Eisbrocken können nachfolgende Autos beschädigen oder deren Fahrer zu gefährlichen Ausweichmanövern zwingen. Abfliegender Schnee behindert die Sicht.

Bei Schnee mit verringertem Reifendruck radeln

Winterharte Radfahrer lassen bei Schnee am besten etwas Luft aus den Reifen. Das empfiehlt der Automobil-Club Verkehr (ACV). Dadurch vergrößert sich die Auflagefläche der Gummis, und sie bieten mehr Grip. Liegt sehr viel Schnee oder sind die Straßen vereist, rät der ACV Radlern zu Spikereifen: An Fahrrädern sind diese Spezialreifen mit vielen kleinen Metallnägeln im Gegensatz zu Autos oder Motorrädern erlaubt.

Autofahren mit Schnee auf dem Dach ist tabu

Es reicht nicht aus, im Winter nur die Autoscheiben von Schnee und Eis zu befreien, erklärt der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR). Der Schnee müsse auch vom Fahrzeugdach und von der Motorhaube entfernt werden. Denn wenn die Flocken im Fahrtwind aufwirbeln, könne das die eigene Sicht oder die nachfolgender Fahrer behindern. Scheinwerfer, Rückleuchten, Blinker und Kennzeichen müssen ebenfalls schnee- und eisfrei sein. Wer beim Schneefegen auf dem Wagen nachlässig ist, riskiert laut der Hamburger Verkehrsrechtsanwältin Daniela Mielchen Verwarngelder ab zehn Euro aufwärts. Fahren mit zugeschneiten Kennzeichen kostet fünf Euro.

Dachbox nach 50 Kilometern kontrollieren

Wer mit einer Dachbox auf dem Auto in den Winterurlaub aufbricht, sollte kurz nach der Abfahrt noch einmal die Befestigung kontrollieren. Der TÜV Rheinland empfiehlt das nach ungefähr 50 Kilometern. Wackelt nichts, kann die Reise weitergehen. In die Dachbox kommen sperrige, aber nicht allzu schwere Gegenstände wie Snowboard oder Skier. Diese sollten darin zusätzlich mit speziellen Halterungen oder Spanngurten gesichert und beispielsweise mit Decken gepolstert werden, raten die TÜV-Experten. Schweres Gepäck gehört in den Kofferraum, und zwar möglichst tief und nah an die Rückbanklehne.

Bei Frost Scheibenwischer-Intervall immer abschalten

Wischerblätter lassen sich im Handumdrehen ruinieren. Zum Beispiel, wenn sie an der Scheibe festgefroren sind und man den Zündschlüssel betätigt, obwohl die Intervallschaltung der Scheibenwischer eingeschaltet ist. Darauf weist der Autoclub von Deutschland (AvD) hin und rät, die Intervallschaltung schon beim Abstellen des Autos auszumachen. Die Wischer würden sich sonst beim erneuten Start des Motors sofort über die Scheibe bewegen. Sind sie festgefroren, genügt laut dem AvD schon ein einziger Wischvorgang, um die empfindlichen Wischblätter zu zerstören.

Vorsicht mit der Motorbremse auf glatter Straße

Bei nasser und rutschiger oder gar vereister Straße verlängert sich der Bremsweg. Deshalb ist es sinnvoll, zusätzlich zur Fußbremse auch die Motorbremse zu nutzen, indem man vom Gas geht, ohne die Kupplung zu treten. Bei älteren Fahrzeugen ist hier laut dem TÜV Süd jedoch Vorsicht geboten. "Alte Autos haben oft keine Motorschleppmomentregelung (MSR), die das Blockieren der Antriebsachse verhindert", sagt Vincenzo Lucà. Deshalb sollte man nicht schlagartig vom Gas gehen und nie zu weit herunterschalten. Insbesondere in Kurven wird es sonst gefährlich. Autos mit angetriebener Frontachse schöben dann geradeaus durch die Kurve, bei Hinterradantrieb könne das Heck ausbrechen. Wer frühzeitig vor einer Ampel oder einer Kreuzung vom Gas geht und vorsichtig herunterschaltet, um die Bremswirkung des Motors auszunutzen, sei aber auf der sicheren Seite. (dpa)

Winterreifen sind gesetzlich vorgeschrieben bei winterlichen Straßenverhältnissen, unabhängig von der Faustregel «Von Oktober bis Ostern».
April macht, was er will

Kalt und frostig: Was, wenn ich schon auf Sommerreifen bin?

Design ohne Titel (4).png

Mit Zuckerguss ins Wochenende

Jeden Freitag leckere Rezeptideen, Tipps und Tricks rund ums Backen.

Kostenlos Newsletter abonnieren
Das könnte Sie auch interessieren