Dienstag, 21. Mai 2013

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Die Deutschen müssen in Zukunft mehr Müll sortieren. Der Bundesrat billigte am Freitag (10. Februar) den im Vermittlungsausschuss ausgehandelten Kompromiss für ein neues Kreislaufwirtschaftsgesetz.

Mit dem Gesetz sollen die Wiederverwertungsquoten von derzeit 64 Prozent beim Hausmüll leicht gesteigert werden; Recycling soll klar den Vorrang vor dem Verbrennen genießen. Von 2015 an soll es eine Pflicht zur getrennten Sammlung von Biomüll, Papier-, Metall-, Kunststoff- und Glasabfällen geben.

Im laufenden Jahr soll zudem ein Wertstoffgesetz auf den Weg gebracht werden. Damit könnten weitere sieben Kilo pro Jahr und Einwohner gesammelt werden. Das Vorhaben einer einheitlichen Wertstofftonne könnte das Aus für die gelbe Tonne bedeuten, da alle recycelbaren Stoffe - das Volumen wird auf jährlich 35 Kilo pro Einwohner geschätzt - in einer Tonne gesammelt werden könnten.

In dem jetzt endgültig beschlossenen Kreislaufwirtschaftsgesetz wird die Position der Kommunen gegenüber privaten Entsorgern bei den Zugriffsrechten auf lukrative Abfälle deutlich gestärkt - letztere müssen beweisen, dass sie ein wesentlich besseres Sammelsystem haben, um etwa für Papiersammlungen den Zuschlag zu bekommen.

In Deutschland werden bereits 13 Prozent der Rohstoffe durch recycelte Abfälle ersetzt. Die Entsorgungsbranche macht bis zu 50 Milliarden Euro Umsatz. Daher ist das neue Gesetz besonders bei der Frage der Zugriffsrechte umstritten. (dpa)

IW-Studie Entsorgungswirtschaft, IW Köln

UBA-Studie zu Klimaschutz durch Recycling

UBA-Informationen zu Wertstofftonne

Umweltministerium zu Abfallgesetz

Gesetzentwurf

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