Hausratversicherung kommt nach Einbruch für Schäden auf
Einbrecher schlagen meist unerwartet zu. Wer im Schadenfall die richtige Versicherung hat, muss zumindest keinen finanziellen Verlust hinnehmen. Allerdings müssen Versicherte auch einige Pflichten erfüllen.
Für Schäden infolge eines Einbruchs kommt in der Regel eine Hausratversicherung auf. Versichert ist der komplette Hausrat von Möbeln über Kleidung bis hin zu Elektrogeräten, erklärt die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen.
Mitversichert sind in der Regel auch Gegenstände aus einer in der Nähe liegenden Garage oder dem Keller, also etwa Rasenmäher oder Werkzeuge. Versicherte erhalten im Schadensfall den Wert eines gleichwertigen neuen Produkts zu aktuellen Preisen ersetzt. Das muss allerdings nicht der ursprüngliche Kaufpreis sein, erklären die Verbraucherschützer.
Übernommen werden auch Reparaturkosten für beschädigtes Inventar oder beschädigte Türen und Fenster. Auch eine Wertminderung für beschädigte, aber noch uneingeschränkt nutzbare Gegenstände wird bezahlt.
Damit der Schaden ersetzt wird, müssen Versicherte den Einbruchdiebstahl unverzüglich bei der Polizei und dem Versicherer melden. Außerdem muss für Polizei und Versicherer eine Liste über die gestohlenen und beschädigten Gegenstände angefertigt werden, die sogenannte Stehlgutliste.
Dabei ist der Neuwert des Diebesgutes anzugeben und die Beute wie Uhr, Laptop oder Fernseher detailliert zu beschreiben. Helfen kann es, wenn wertvoller Hausrat vorher dokumentiert wurde, zum Beispiel über Fotos und Einkaufsbelege. Diese Unterlagen werden dem Versicherer im Schadensfall vorgelegt.
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