Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Themenwelten
  3. Bauen & Wohnen
  4. Wohnen: Kampf gegen Wuchermieten - Was bringt die Preisbremse?

Wohnen
ANZEIGE

Kampf gegen Wuchermieten - Was bringt die Preisbremse?

Foto: Arno Burgi (dpa)

In vielen deutschen Großstädten ist die Wohnungssuche kein Spaß. Mieten schnellen nach oben, bei Besichtigungen stehen Dutzende Interessenten Schlange - und wer die Wohnung bekommt, muss oft noch eine saftige Maklerprovision oben drauf zahlen. Auf solche Auswüchse zielt die umstrittene Mietpreisbremse von Justizminister Heiko Maas (SPD), die der Bundestag am Donnerstag (5. März) beschlossen hat.Wichtige Fragen und Antworten dazu:

Wo gibt es Probleme auf dem Wohnungsmarkt?

Nicht überall explodieren die Mieten. In kleineren Gemeinden ist die Lage meist relativ entspannt. Und im bundesweiten Schnitt stiegen die Nettokaltmieten im vergangenen Jahr laut Statistischem Bundesamt um 1,5 Prozent. In begehrten Großstadtvierteln und Unistädten werden erschwingliche Wohnungen aber knapp. Laut Justizministerium lagen neu geforderte Mieten in Hamburg und München um 25 Prozent über bestehenden Mieten, in Münster um 30 Prozent. Schwierig ist die Suche vor allem für Einkommensschwache und Familien. Das Ministerium geht davon aus, dass jährlich mehr als 400 000 Mieter in Regionen mit angespanntem Wohnungsmarkt beim Einzug in eine neue Wohnung von der Bremse profitieren könnten.

Wie genau funktioniert die Mietpreisbremse?

Wird eine Wohnung frei, darf sie der Eigentümer nicht mehr beliebig teurer machen. Die künftige Miete darf nur maximal zehn Prozent über dem ortsüblichen Niveau liegen. Was das heißt, ist im Mietspiegel einer Stadt nachzulesen. Kostet eine Wohnung bisher zum Beispiel 5,50 Euro pro Quadratmeter und die ortsübliche Vergleichsmiete liegt bei 6,00 Euro, darf der Vermieter bis auf 6,60 Euro heraufgehen - auch wenn im Viertel für Wohnungen schon bis zu 9,00 Euro pro Quadratmeter herauszuholen waren. In welchen Gebieten die Bremse kommt, sollen nun die Länder festlegen können - für jeweils höchstens fünf Jahre.

Welche Ausnahmen gibt es?

Das neue Instrument soll Preissprünge abmildern, den dringend nötigen Bau neuer Wohnungen aber nicht abwürgen. Das Limit gilt daher nicht, wenn neu gebaute Wohnungen erstmals vermietet werden. Neu meint: ab 1. Oktober 2014 - also dem Tag, an dem das Bundeskabinett die Pläne beschlossen hat. Keine Bremse gilt auch beim ersten Vermieten nach Rundum-Modernisierung - also nach einer so umfassenden Auffrischung, dass sie etwa ein Drittel so teuer war wie ein vergleichbarer Neubau. Überhaupt können Eigentümer mindestens so viel verlangen, wie schon der Vormieter gezahlt hat. Sie müssen die Miete also nicht senken.

Wie kräftig ist die Bremswirkung?

Wie stark das neue Instrument ist, muss sich in der Praxis zeigen. Der Mieterbund hofft, dass die neuen Regeln schnell greifen. Die vielen Ausnahmen und Einschränkungen seien aber ein Wermutstropfen. Kritiker aus der Opposition monieren, die Regelung komme zu spät. Viele Vermieter hätten in der Zwischenzeit noch die Mieten erhöht. Schlecht sei auch, dass die Bremse befristet ist und nur in bestimmten Regionen gelten soll. Linke und Grüne beklagen außerdem, die Ausnahme für umfassend erneuerte Objekte sei eine Einladung zu Luxusmodernisierungen, um die Mietpreisbremse zu umgehen.

Was soll sich bei den Maklergebühren ändern?

Bislang schalten Vermieter gerade in Großstädten gern Makler ein, um Wohnungen zu vergeben - und reichen die Gebühren an den neuen Mieter weiter. Künftig soll gelten: "Wer bestellt, bezahlt." Das heißt, derjenige trägt die Kosten, der den Vermittler beauftragt hat. Der Immobilienverband Deutschland als Vertretung von Maklern beklagt, damit fielen Mieter als Auftraggeber künftig wohl komplett weg. Die Wohnungssuche in einer anderen Stadt könnte das schwieriger machen.

Ab wann können Mieter auf die neuen Regeln pochen?

Nach den Plänen von Justizminister Maas geht es schnell. Am 27. März soll das Gesetz den Bundesrat passieren. In Kraft treten kann es dann voraussichtlich zum 1. Juni. Bereits ab April sollen die Länder die rechtlichen Voraussetzungen schaffen können, um die entsprechenden Städte und Stadtteile auszuweisen - damit die Bremse möglichst bald greift. Mehrere Länder machen dafür Tempo. Im Berliner Senat liegt die Vorlage "schon in der Schublade". Verbände von Wohnungseigentümern und Maklern wollen jedoch nichts unversucht lassen und haben Verfassungsklagen angekündigt - wegen Verstößen etwa gegen die Berufs- und Vertragsfreiheit. (dpa)

Wann ist der richtige Zeitpunkt, um Pflanzen aus dem Winterlager zu holen? Früher warteten Gartenprofis die Eisheiligen ab.
Spätfröste

Cancelt der Klimawandel die Eisheiligen?

Design ohne Titel (4).png

Mit Zuckerguss ins Wochenende

Jeden Freitag leckere Rezeptideen, Tipps und Tricks rund ums Backen.

Kostenlos Newsletter abonnieren
Das könnte Sie auch interessieren