Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Themenwelten
  3. Bauen & Wohnen
  4. Klauseln in Mietverträge: Kleintierhaltung: Keine Zustimmung des Vermieters notwendig

Klauseln in Mietverträge
ANZEIGE

Kleintierhaltung: Keine Zustimmung des Vermieters notwendig

Foto:  Jochen Lübke/dpa

Kleintiere dürfen ohne Genehmigung in der Mietwohnung gehalten werden und auch die Haltung von Hunden und Katzen kann der Vermieter nicht generell verbieten. Das entschied der Bundesgerichtshof in einem Urteil von 2013.

Mieter dürfen Kleintiere wie Vögel, Fische oder Hamster ohne Genehmigung des Vermieters in ihrer Wohnung halten. Darauf weist der Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen hin.

Für exotische und gefährliche Tiere brauchen Mieter allerdings eine Erlaubnis. Dazu zählen etwa Schlangen. Auch eine gesetzliche Haltungserlaubnis ist oft notwendig.

Bei Hunden und Katzen kommt es hingegen auf den Einzelfall an: Vermieter dürfen die Haltung nicht generell verbieten. Derartige Klauseln in Mietverträgen stellen eine unangemessene Benachteiligung der Mieter dar, entschied der Bundesgerichtshof 2013.

Allerdings urteilten die Richter auch, dass die Haltung einer Katze oder eines Hundes nicht zum Nachteil der Nachbarn sein darf. Zu berücksichtigen sind demnach unter anderem Art, Verhalten und Anzahl der Tiere sowie Größe, Zustand und Lage der Wohnung und des Hauses.

Urteil des BGH

Es gibt viele verschiedene Hersteller und Arten von Muldenlüftern. Die Experten von Himmlisch Wohnen beraten gerne.
Anzeige

Muldenlüfter sorgen für ein geruchfreies Zuhause

Design ohne Titel (4).png

Mit Zuckerguss ins Wochenende

Jeden Freitag leckere Rezeptideen, Tipps und Tricks rund ums Backen.

Kostenlos Newsletter abonnieren
Das könnte Sie auch interessieren